Neuer Entwurf zu Baumschutzverordnung

Gespalten

Momentan kann jeder Feuchter Bürger seine Bäume noch frei stutzen und roden, wenn er das denn möchte. Das könnte sich ändern: mit einer Baumschutzverordnung. | Foto: Wellnhofer Designs/stock.adobe.com2020/11/Feucht-Baumschutzverordnung-Kettensaege-scaled.jpeg

FEUCHT – Es knarzt im Feuchter Rathaus: Der Gemeinderat diskutiert am Dienstag die Einführung einer Baumschutzverordnung. Der Hauptausschuss ist geteilter Meinung.

Stehen lassen oder fällen? Momentan kann jeder Feuchter Baumbesitzer diese Frage für sich allein entscheiden. Was er in seinem eigenen Garten macht, ist Privatsache, denn die Marktgemeinde hat bislang keine eigene Baumschutzverordnung. Das könnte sich nun ändern. Seit Jahren beschäftigt sich die Gemeinde schon mit dem Thema, zuletzt 2016, als die Vorsitzende des Feuchter Ortsverbands des Bund Naturschutz, Sophie Wurm, einen entsprechenden Antrag stellte. Damals wurde er abgelehnt.

Jetzt hat die Verwaltung einen neuen Entwurf für eine mögliche Verordnung zum Schutz des Baumbestands ausgearbeitet und in der jüngsten Sitzung des Hauptausschusses zur Diskussion gestellt. Die Sache noch einmal ins Rollen zu bringen, hatte der Feuchter Eckard Schulz angeregt. Auch hätten Bürger in den vergangenen Jahren verstärkt bei der Gemeinde nachgefragt, warum es noch keine entsprechenden Regeln in Feucht gebe, sagt Bauamtsleiter Andreas Brandmann.

Seit Beginn des Jahres seien außerdem mehrere große Laub- und Nadelbäume im Gemeindegebiet gefällt worden, berichtet er den Ausschussmitgliedern. „Es ist ein sehr schlanker Entwurf, den wir hier vorschlagen“, erklärt der Bauamtsleiter in seinem Vortrag. Geschützt werden sollen alle Laubbäume mit mindestens 80 Zentimeter Stammumfang. Bei mehrstämmigen Bäumen reduziert sich der Umfang der Stämme auf 50 Zentimeter. Gemessen wird einen Meter über dem Boden. Nadelbäume und Obstbäume sind bisher ausgenommen. Die Verwaltung sei hierbei der Empfehlung der Unteren Naturschutzbehörde gefolgt, sagt Brandmann.

Nur noch Pflege und Bestandserhaltung

Tritt die Verordnung in Kraft, dürften Besitzer die geschützten Bäume unter anderem nicht mehr fällen, abschneidenaußer natürlich, es handelt sich dabei um Baumschnitt zur Pflege und Bestandserhaltung -, abbrennen oder sie entwurzeln. Wie immer gibt es Ausnahmen von der Regel: Stellt der fragliche Baum etwa eine Gefahr für die Allgemeinheit, einzelne Personen oder für Teilnehmer des Straßenverkehrs dar, darf er weiterhin umgelegt werden.

Die Gemeinde kann außerdem Bürger im Einzelfall von den Vorschriften befreien. Etwa, wenn die Verbote „zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würden“, der Baum zu krank oder beschädigt ist oder auch, wenn ein Grundstück sonst nicht bebaut werden könnte, obwohl der Bauherr das Recht dazu hat. Inkrafttreten könnte die Verordnung am kommenden Freitag, 20. November, sollte sich der Marktgemeinderat in seiner Sitzung kommenden Dienstag denn dafür entscheiden.

Lothar Trapp (SPD) befürwortet die Idee. Naturschutz habe ein ganz anderes Gewicht als noch 2016, als eine ähnliche Verordnung zuletzt diskutiert worden sei, sagt er und bekräftigt: „Ich bin eindeutig dafür.Unterstützt wird er von Parteikollege Hannes Schönfelder. Grünenfraktionsvorsitzende Rita Bogner plädiert ebenfalls stark für eine Feuchter Baumschutzverordnung. „Ich kämpfe schon seit den 80er Jahren dafür. Wir brauchen das dringend, um den Klimawandel zu stoppen. Wir überlegen immer fieberhaft, wo wir in Feucht neue Bäume unterbringen könnten. Aber die Altbestände zu schützen, ist genau so wichtig“, sagt sie.

CSU gegen Einmischen in Privatsachen

Herbert Bauer von der Feuchter CSU sieht das anders. „Hat der Markt Feucht die Bäume gepflanzt? Nein, das waren Privatleute. Damit haben wir auch kein Recht, da Vorgaben zu machen. Privatgrund bleibt Privatgrund“, findet er. Die Bürger gingen in der Regel verantwortungsvoll mit der Natur um. Der Aufwand sei unnötig, das Misstrauen unangebracht. Besonders sauer stößt ihm „das Verfahren im Eiltempo“ auf. Daran stößt sich auch Christian Nikol von den Franken. „Die Geschwindigkeit ist schon phänomenal“, stimmt er Bauer zu. Außerdem befürchtet er, dass die Verordnung nach hinten los gehen könnte und die Bürger wegen der neuen Vorgaben keine jungen Bäume mehr anpflanzten, um zukünftigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

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Auch Felix Schoderer (CSU) spricht sich gegen eine mögliche Baumschutzverordnung aus. Die Jugend habe jetzt mehr Umweltbewusstsein. „Es geht auch ohne Verordnung“, erklärt er. Birgit Ruder (Freie Wähler) stößt in ein ähnliches Horn wie schon Herbert Bauer. Sie findet, statt den Bürgern mit Verboten zu kommen, solle man lieber Anreize schaffen, neue Bäume zu pflanzen und sie für den Klimawandel sensibilisieren. Bogner reagiert gereizt: „Wir tun ja gerade so, als sei es nie wieder möglich, einen Baum zu fällen“, entgegnet sie. „Es gibt doch Ausnahmen und Befreiungen. Wir reglementieren jeden Zaun und jede Dachgaube und hier heißt es jetzt, das ist nicht zumutbar!

Positive Erfahrungen in Altdorf

Die Befürchtung, Bürger könnten ihre Bäume noch schnell umnieten, bevor die Verordnung in Kraft tritt, sieht Trapp als unbegründet an. „Auch wenn wir die Frist bis zum ersten Januar verlängerten, würde das nichts ändern“, ist er überzeugt. Trapp wie auch Bogner verweisen in diesem Zusammenhang auf Erfahrungswerte aus Altdorf, Erlangen und Nürnberg. Tatsächlich hätten im Altdorfer Gebiet keine Spontan-Rodungen im großen Stil stattgefunden, kurz nachdem die Stadt 1999 beschlossen hatte, eine Baumschutzverordnung einzuführen, bestätigt der Altdorfer Bauamtsleiter Bernhard Dotzer.

Wir haben damit soweit gute Erfahrungen gemacht. Die Verordnung auf dem jetzigen Stand hat sich bewährt. Sie schafft mehr Bewusstsein beim Bürger und drückt Wertschätzung für den Naturschutz aus“, berichtet er. Ob die Feuchter es den Altdorfern nachtun und ebenfalls eine Baumschutzverordnung erlassen, wird der Marktgemeinderat am Dienstag entscheiden. Der Hauptausschuss empfiehlt es ihm jedenfalls nicht. Der Vorschlag wurde mit 3:6 Stimmen abgelehnt.

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