Frist endet: Diese Jahrgänge müssen den Führerschein bald tauschen

Papierführerscheine müssen gegen EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden | Foto: LRA2021/09/Fuhrerscheine-LRA-scaled.jpg

NÜRNBERGER LAND – Den Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt bekommen? Dann muss dieser in den nächsten Jahren gegen einen befristeten EU-Kartenführerschein ausgetauscht werden. Für noch rund 8.500 Altführerscheininhaber*innen im Nürnberger Land endet die Umtauschfrist im Januar 2023.

Für den Umtausch der Führerscheine gilt ein verbindlicher Stufenplan. Gegenwärtig sind alle Papierführerscheine (grau/rosa) von Führerscheininhaber*innen mit den Geburtsjahrgängen 1959 – 1964 und einem Ausstelldatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 umzutauschen, so das Landratsamt in ihrer Pressemitteilung.

Hohes Antragsaufkommen erwartet

Die Fahrerlaubnisbehörde rechnet mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist, deshalb empfiehlt sie dringend, den Umtausch jetzt zu beantragen, um eine Neuausstellung vor Fristablauf sicherzustellen. Denn Altführerscheine dieser Jahrgänge, die nicht bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht werden, verlieren ihre Gültigkeit.

Am 19. Januar 2033 müssen dann alle EU-Bürger über einen einheitlichen, fälschungssicheren und auf 15 Jahre befristeten Führerschein verfügen, so will es die dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Ein freiwilliger Umtausch ist jederzeit möglich, derzeit belaufen sich die Kosten hierfür auf 25,30 Euro, so das Landratsamt.

Diese Unterlagen werden für den Führerschein-Tausch benötigt

  • Antrag
  • Unterschrift auf Formblatt
  • gültiger Ausweis und aktueller Führerschein (bei nicht persönlicher Vorsprache: beides in Kopie)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild.

Weitere Informationen zum Führerscheintausch finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes.

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