NÜRNBERGER LAND – Die Kreisgruppe Nürnberger Land des Bundes Naturschutz (BN) warnt vor der geplanten Novelle des Jagdgesetzes, die eine Abschaffung der sogenannten Abschussplanung vorsieht. „Jagdminister Hubert Aiwanger möchte, dass dieses zentrale Instrument zur Regulierung der Wildbestände selbst in Jagdrevieren mit hoher Verbissquote nicht mehr zwingend angewendet werden muss“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung des BN.
Vier „rote“ Hegegemeinschaften
Eine aktuelle Auswertung habe jedoch gezeigt, dass in vier von zehn Hegegemeinschaften des Landkreises Nürnberger Land die Verbissquoten zu hoch beziehungsweise deutlich zu hoch seien, erklärt Herbert Barthel, Vorsitzender der Kreisgruppe, und ergänzt: „Damit werden in knapp der Hälfte unseres Landkreises die gesetzlichen Ziele für die Waldverjüngung verfehlt. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf durch eine stringentere Abschussplanung. Wir appellieren an alle Beteiligten, die massiven Verbissbelastungen in den sogenannten roten Jagdrevieren beziehungsweise Hegegemeinschaften deutlich zu reduzieren.“
Die Wälder im Nürnberger Land würden massiv unter den Folgen der Klimakrise leiden, viele Bäume absterben und der Borkenkäferbefall zunehmen. Um das Schlimmste abzuwenden und Kahlflächen zu vermeiden, sei es wichtig, dass unter dem Schutz der Altbäume ein stabiler Mischwald als neue Waldgeneration aufwachsen könne.
„Doch vielerorts wird dieser Prozess durch überhöhte Wildbestände erschwert“, heißt es von der BN-Kreisgruppe. Knospen, Triebe und Blätter würden durch Rehe gefressen. Deshalb wirbt die Kreisgruppe des BN „für eine waldfreundliche Ausrichtung der Schalenwildbejagung“. Der Landesverband der Naturschützer hat sich jetzt in einem Brief an Landrat Armin Kroder gewandt und darum gebeten, die Abschussplanung konsequent nach den gesetzlichen Zielen auszurichten und dazu bisherige Verfahren, Abläufe und Abschusshöhen zu überprüfen und anzupassen.
Verweis auf andere Landkreise
Nach Angaben des BN zeige eine bayernweite Auswertung, dass die Abschussplanung in 35 Landkreisen und kreisfreien Städten zu weniger Verbiss und guten Ergebnissen bei der Waldverjüngung geführt habe. Die behördliche Abschussplanung legt in einem geregelten Verfahren die Abschussquoten fest, unter Einbeziehung von Betroffenen und Fachleuten. „Dieses Instrument kann sich auch im Nürnberger Land bewähren. Es abzuschaffen, wäre fahrlässig und würde den enormen Herausforderungen nicht gerecht, denen unsere Wälder gegenüberstehen“, so Barthel.
Ein Abschussplan gibt vor, wie viel Wild im kommenden Jagdjahr erlegt werden soll. Als Grundlage dienen Verbissgutachten. Jäger müssen sogenannte Streckenlisten führen.