PEGNITZGRUND – Die Kreisklasse 4 sieht einer interessanten Spielzeit entgegen. Vor allem rund um den Moritzberg hält der Spielplan praktisch allwöchentlich ein Derby parat. Aber auch das Hersbrucker Land, das im 16er-Feld mit sieben Teams vertreten ist, darf sich auf eine Reihe von spannenden Nachbarduellen freuen. Das erste steigt gleich zum Saisonauftakt am Freitag, 10. August, beim SV Henfenfeld, der zum Kirchweihauftakt den SV Offenhausen bei sich begrüßt.
Zu den weiteren alteingesessenen heimischen Vereinen SG Am Lichtenstein, SpVgg Weigendorf/ Hartmannshof und SV Neuhaus-Rothenbruck kommen als Aufsteiger die zweite Mannschaft des 1.FC Hersbruck und die SpVgg Sittenbachtal, die nach nur einem Jahr im Kreisoberhaus wieder zurück ist. Weitere Neuzugänge sind die beiden Aufsteiger SpVgg Diepersdorf II und FC Röthenbach.
Eingangs der Tagung im Sportheim des ASV Forth hatte Kreisspielleiter Max Habermann in seinem Rückblick auf die vergangene Saison vor allem zu den insgesamt 106 Nichtantretungen – darunter vier in den beiden Kreisligen und insgesamt acht in den Kreisklassen – deutliche Worte gefunden und diese als höchst unfair angeprangert. Habermann: „Das hat nichts mehr mit Fußball zu tun“.
Um dieser scheinbar „salonfähig“ gewordenen Unsitte – in der Summe brachte dies den Vereinen 6460 Euro Strafe und rund 3000 Euro an Verfahrensgebühren ein – entgegenzuwirken, riet Habermann den davon betroffenen Gegnern, die Ausfallkosten wie entgangene Einnahmen, Gebühren und Kilometergeld in Rechnung zu stellen, was durch die Spielordnung gedeckt sei. Allerdings hätten die betroffenen Vereine in der Vergangenheit nur in den seltensten Fällen davon Gebrauch gemacht, bedauerte der Kreisspielleiter.
Von Bedeutung für unterklassige Vereine ist darüber hinaus, dass künftig beim Start aus der Winterpause Spielpaarungen mit Beteiligung von Reserven höherklassiger Vereine erst angesetzt werden, wenn die gegnerische erste Mannschaft ihr erstes Spiel absolviert hat.
Damit soll künftig einer Wettbewerbsverzerrung entgegengewirkt werden. In der Vergangenheit war es nämlich wiederholt so gewesen, dass Vereine entsprechend der Spielordnung des Fußballverbands die Möglichkeit für sich ausgenutzt haben, ihre zweite Mannschaft mit Spielern der „Ersten“ zu verstärken und sich so einen Vorteil zu Lasten der unterklassigen Gegner zu verschaffen.
Habermann erläuterte darüber hinaus, dass die Abstiegsregelung analog der Kreisliga flexibel gehandhabt wird. Wie im Kreisoberhaus ist diese davon abhängig, wie viele Vereine aus dem Fußballkreis am Saisonende aus der Bezirksliga absteigen.
Fix ist, dass aus den vier Kreisklassen anstatt drei dieses Mal jeweils nur die beiden Letztplatzierten direkt absteigen. Die Drittletzten bekommen hingegen die Chance, in einem Entscheidungsspiel die Klasse zu halten. Dabei wurde vorab bereits festgelegt, dass die Tabellenvierzehnten der Gruppen 1 und 2 und die der Gruppe 3 und 4 gegeneinander spielen.
Für den Fall, dass der heimische Kreis weniger als drei Absteiger aus der Bezirksliga aufnehmen muss, entfällt die Abstiegsrelegation und alle vier Rangvierzehnten bleiben in der Kreisklasse.