Zeugen ohne Erinnerung erschweren Verhandlungen

„Müssen sie mal zum Ohrenarzt?“

Quelle: www.piqs.de/Nikon/'Die Gerechtigkeit'
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HERSBRUCK / LAUF (doh) — Richter Andre Gläßl war sichtlich angefressen von den Behauptungen mehrerer Zeugen, die ausgerechnet an den entscheidenden Stellen „nichts mitbekommen“ haben wollten. In zwei Verfahren kämpfte er sich durch diesen Vorfall, nach dem sich die Beteiligten gegenseitig angezeigt hatten: Thomas R. (Namen geändert) soll im McDonald´s-Restaurant in Lauf herumgepöbelt und den Hitlergruß gezeigt, Peter S. den mutmaßlichen Faschisten vor der Tür deswegen bewusstlos geschlagen haben.

„Partiellen Gedächtnisverlust“ nannte Peters Verteidiger Alexander Horlamus das Phänomen, das gleich bei zwei Zeuginnen auftrat: Obwohl sie direkt daneben standen, wollten sie von der Auseinandersetzung im Kassenbereich des McDonald´s-Restaurants in Lauf „fast nichts“ mitbekommen haben. Thomas R., mit dem sie an diesem Abend vorher in Lauf feiern waren, soll dort grundlos Peter S. und dessen zwei Begleiter angepöbelt haben. Daraus entstand ein lautstarker Streit. Schließlich, so die Staatsanwaltschaft, habe Thomas den rechten Arm in Richtung einer weiteren Gruppe gehoben und „Sieg Heil“ gerufen. Die kennen ihn von der Feuerwehr und wollen ebenfalls nichts mitbekommen haben. Peter verließ daraufhin mit seinen Begleitern das Restaurant, um noch eine Zigarette zu rauchen. Als Thomas R. ebenfalls vor die Tür trat, soll ihm S. eine glühende Kippe ins Gesicht geschnippt und mehrfach ins Gesicht geschlagen haben. Dabei verlor das Opfer nicht nur das Bewusstsein, es brachen auch zwei Zähne ab.

„Ich habe schon im McDonald´s versucht zu schlichten“, sagte der wegen Körperverletzung angeklagte Peter S. vor Gericht aus. „Aber er hat einfach nicht aufgehört. Draußen hat er dann mehrfach nach mir getreten und mich in den Finger gebissen. Da habe ich ihn geschlagen.“

Thomas R. beteuerte, er könne sich zwar nicht erinnern, habe aber „bestimmt nichts gemacht“. Die Pöbeleien seien von Peter und seiner Gruppe ausgegangen. Die allerdings kannten ihn nicht und wollten das Lokal gerade verlassen, als es zu der Auseinandersetzung kam. Sie waren auch die einzigen vor Gericht, die sich überhaupt vollständig an den Vorfall erinnerten.

„Ich war ja damit beschäftigt, mein Essen zu bestellen“, entschuldigte sich eine Begleiterin des Geschlagenen. Von dem lautstarken Streit neben ihr habe sie nicht viel gehört. Ihre Freundin gibt an, auch den Hitlergruß nicht gesehen und gehört zu haben. Auf Screenshots von Handyvideos anderer Zeugen sind jedoch beide zu sehen.

„Sie wissen aber schon, dass Sie vor Gericht die Wahrheit sagen müssen“, wollte Richter Andre Gläßl sichergehen, nachdem beide Zeuginnen beteuert hatten, danach „nie wieder“ über den Vorfall geredet zu haben.

Letztendlich sprach Gläßl Peter S. vom Vorwurf der Körperverletzung frei: „So wie es seine Begleiter schildern – immerhin sind das die einzigen, die sich überhaupt erinnern – muss man klar von Notwehr ausgehen, da sämtliche Aggressionen und Angriffe nicht von ihm ausgingen.“

Das Verfahren gegen Thomas R. wegen „Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ – der Hitlergruß – stellte er nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit ein. Als Auflage muss er 650 Euro an den städtischen Kindergarten Hersbruck spenden. „Viele Zeugen können sich kaum an etwas erinnern. Was auf den Aufnahmen zu sehen ist, kann unterschiedlich ausgelegt werden.“

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