SCHNAITTACH — Zwei Männer (34 und 44 Jahre) sollen im vergangenen Sommer eine 23-jährige Studentin vergewaltigt haben, die sie am Schnaittacher Autohof als Anhalterin mitnahmen. Sie müssen sich nun vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.
Die junge Frau, eine Studentin aus Neuseeland, wollte sich im Sommer letzten Jahres mit einer Reise durch Europa einen Lebenstraum verwirklichen – doch sie soll einen Alptraum erlebt haben.
Um ihre Weltreise quer durch Europa zu finanzieren, hatte sie mehrere Monate gejobbt und ihre Ersparnisse geopfert, ihr Vater spendierte angeblich das Flugticket nach Deutschland. In Berlin mietete sie sich eine Wohnung, von diesem „Stützpunkt“ aus wollte sie einzelne Reisen innerhalb Deutschlands und in einige andere europäische Länder unternehmen.
Doch am 10. August 2011 soll sie Opfer eines grässlichen Übergriffs geworden sein – Vorwürfe, die derzeit vor der zweiten Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth juristisch aufgearbeitet werden und eine erneute 18 000 Flugkilometer lange Reise von Jahne C. nach Deutschland notwendig machten.
Und diesmal wird ihr 24-Stunden-Flug von der Staatskasse bezahlt – denn sie ist die einzige Zeugin der mutmaßlichen, gemeinschaftlichen Vergewaltigung. Und ob die beiden Angeklagten verurteilt werden, wird maßgeblich auch von der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage abhängen.
Anhalterin wollte nach Berlin
Rückblick: An jenem 10. August suchte die Studentin eine Mitfahrgelegenheit nach Berlin, gegen 1 Uhr nachts sprach sie den 34-jährigen Angeklagten am Autohof Schnaittach an. Der gebürtige Slowene hatte dort übernachtet, vor Gericht schildert er, dass er als Schrott- und Autohändler immer wieder geschäftlich in Deutschland unterwegs ist. Er kauft alte Autos auf, richtet diese wieder her und verkauft sie anschließend mit Gewinn weiter. Ein Job, von dem er, so erzählt er vor Gericht, seine Frau und seine Kinder gut ernähren könne.
In jener Nacht wollte er die junge Frau nach Berlin mitnehmen, sein Bekannter (44) stieg ebenfalls in den Van Fiat Ducato ein. Nach etwa 20 Kilometern Fahrt auf der Autobahn fiel dem 44-Jährigen angeblich ein, dass er seinen Geldbeutel am Schnaittacher Autohof liegen gelassen hatte. Die Fahrt sollte nach Schnaittach zurückgehen – doch der Fahrer wechselte nicht einfach auf die Autobahn in die entgegen gesetzte Richtung, um wieder nach Schnaittach zu gelangen, sondern verließ die A 9 und fuhr die Landstraße entlang.
Gegen 1.30 Uhr hielt er am Straßenrand, nur etwa 400 Meter entfernt von Kleinmeinfeld stoppte der Van. Heute behauptet der Fahrer, er habe nicht auf die Benzinanzeige geachtet, plötzlich habe der Motor gestottert und der Wagen sei liegen geblieben.
Gegensätzliche Aussagen
Ab diesem Zeitpunkt klaffen die Schilderungen der beiden Angeklagten und die Angaben, die das mutmaßliche Opfer später bei der Polizei machte, weit auseinander: Die Männer beschreiben eine junge Frau, die es sich trotz der Autopanne ganz entspannt am Straßenrand gemütlich machte – angeblich setzte sie sich auf ihre Iso-Matte und kramte aus ihrem Gepäck dubiose Tropfen hervor. Diese beschrieb sie als Morphium und versetzte sich selbst in eine Art Trancezustand. Derart beseelt, riss sie sich selbst die Kleidung vom Leib und verführte angeblich die beiden wildfremden Männer nach Strich und Faden.
Später will der 34-jährige in Kleinmeinfeld einen Kanister mit Sprit besorgt haben, die Frau kutschierten die beiden Männer an den Autohof in Schnaittach zurück. Dort wollte der ältere von beiden seinen zurückgelassenen Geldbeutel holen und die Studentin sollte wieder aussteigen. Aufgrund ihres Drogenmissbrauchs wollen die beiden Männer misstrauisch geworden sein und wollten sie nicht weiterhin als Anhalterin mitnehmen. Die junge Frau hingegen schilderte damals bei der Polizei eine besonders widerwärtige Vergewaltigung und bezichtigte beide Männer des Übergriffs.
Um aufzuklären, was sich damals tatsächlich zutrug, rechnet die zweite Strafkammer mit fünf Prozesstagen. Die Verhandlung wird fortgesetzt.
Liebe Redaktion,
ein Link zu den Meldungen im August 2011 wäre schön.
Danke
Wird schwierig sein einen Schuldspruch zu erreichen, wenn nur Aussage gegen Aussage steht.
War die junge Dame sofort bei der Polizei? Hatte sie Verletzungen? Auf welche sonstigen Beweise stützt sich die Staatsanwaltschaft?
Ich frage mich auch, ob man eine Vergewaltigung nicht morgens um 8h noch hätte medizinisch beweisen können?! Darüber wurde gar nichts geschrieben!
Wird in der Tat schwer für sie, 2 gegen 1. Auch wenn ich kein Motiv sehe, warum sie sich sowas ausgedacht haben sollte…