Nach Brandstiftungen in Lauf

Feuerteufel vor Gericht

NÜRNBERG/LAUF — Jahrelang hielt eine Serie von Brandstiftungen Lauf in Atem – ab Mittwoch muss sich der mutmaßliche Täter vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.

Die Rede ist von 115 000 Euro Schaden, Sachbeschädigung, Brandstiftung, vorsätzlicher Körperverletzung und vorsätzlichem Vollrausch – die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer. Zwischen September 2007 und Dezember 2010 soll der 51 Jahre alte Angeklagte immer wieder Feuer gelegt haben: zwischen September und Dezember 2007 an einem Altpapiercontainer, einem Sperrmüllhaufen und zwei Autos. Dann soll er sich beherrscht haben – bis 2010. Der Angeklagte, der damals in einer Einzimmerwohnung in der Altdorfer Straße in Lauf lebte, soll plötzlich größere Brände gelegt haben.

Vor allem die Mitbewohner des zweistöckigen Mietshauses litten im November und Dezember 2010 unter dem Feuerteufel: In mehreren Kellerabteilen brachen Feuer aus, bei der Evakuierung erlitten Anwohner und Polizeibeamte leichte Rauchvergiftungen. Ende November musste ein Hausbewohner deshalb sogar in ein Krankenhaus gebracht werden. Angesichts der Spuren gingen die Ermittler der Kripo Schwabach damals von Brandstiftung aus – nur drei Stunden später brach erneut ein Feuer im Keller des Hauses aus.

Die Feuerwehren hatten in allen Fällen die Flammen rasch gelöscht. Doch die Fahndung nach dem Brandstifter beschäftigte die Kripo noch bis Dezember 2010. Seither sitzt der 51-jährige Angeklagte in Untersuchungshaft. Nach Hinweisen mehrerer Nachbarn hatte die Polizei Erfolg. Der Angeklagte soll die Taten bereits größtenteils eingeräumt haben, über sein Motiv ist noch nichts bekannt.

Fest steht jedoch, dass er massiv dem Alkohol zugesprochen hat. Dies dürfte im Prozess juristisch interessant werden. Denn Täter, die zum Tatzeitpunkt nicht Herr ihrer Sinne waren, sind vermindert schuldfähig oder gar gänzlich schuldunfähig. Wer aber wegen eines Rauschs schuldunfähig war, kann wegen einer rechtswidrigen Tat auch nicht bestraft werden.

Jedoch gibt es den Tatbestand des „fahrlässigen oder vorsätzlichen Vollrausches“ – nämlich dann, wenn ein Täter sich vorsätzlich betrunken hat, um straffrei auszugehen. Dann kann er unter Umständen trotzdem bestraft werden.

Der Prozess beginnt am 19. Oktober um 9 Uhr vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth, Zimmer 144. Das Gericht hat bisher drei Prozesstage angesetzt, das Urteil werden die Richter voraussichtlich am 25. Oktober sprechen.

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