NÜRNBERGER LAND – Um die Ausbreitung der Geflügelpest weiter zu minimieren, erlässt das Landratsamt Nürnberger Land eine weitere Allgemeinverfügung. Diese beinhaltet betriebsbezogene Biosicherheitsmaßnahmen, ein Verbot von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie ein Fütterungsverbot von Wildvögeln. Sie tritt ab Samstag, 26. November in Kraft.
Die Geflügelpest, auch unter den Namen Vogelgrippe und Aviäre Influenza bekannt, breitet sich aktuell von Norddeutschland aus. Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen ist das schwerste, das bislang in Europa und Deutschland registriert wurde. Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände weitest möglich zu minimieren, erachtet es das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) als notwendig, die Maßnahmen gegen die Geflügelpest weiter zu verschärfen.
Das Landratsamt Nürnberger Land erlässt daher eine weitere Allgemeinverfügung. Diese ist im Amtsblatt 25 nachzulesen, das am 25. November veröffentlicht wird. Die Regelungen der Allgemeinverfügung gelten ab Samstag, 26. November.
Keine Geflügelschauen und kein Entenfüttern
Ein Großteil der zu treffenden Biosicherheitsmaßnahmen betrifft Betriebe, allerdings gibt es auch Änderungen für private Geflügelhalter und Vogelfreunde:
So sind nun auch Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltene Vögel (ausgenommen Tauben) verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, im Landkreis Nürnberger Land verboten.
Um die Verbreitung des Virus durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln so weit wie möglich zu verhindern, ist es aus fachlichen Erwägungen erforderlich, Fütterungen von Wildvögeln (hierunter fallen: Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) zu unterbinden, denn die Fütterungsplätze stellen naturgemäß entsprechende „Hot-Spots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen. Singvögel im heimischen Garten dürfen nach wie vor gefüttert werden.
Aufmerksam beobachten
Wer Geflügel hält und bemerkt, dass innerhalb kurzer Zeit mehrere Tiere krank werden oder unerwartet versterben, sollte eine Infektion mit der Vogelgrippe in Betracht ziehen und dies umgehend beim Veterinäramt melden, da für die Vogelgrippe eine Anzeigepflicht gilt. Auch wer in der freien Natur totes Wildgeflügel findet, sollte dem Veterinäramt sofort Bescheid geben – und den Kadavern nicht zu nahe kommen. Das Veterinäramt des Nürnberger Landes ist telefonisch unter der Nummer 09123 950 6584 oder 09123 950 6598 und per Mail an [email protected] erreichbar.
Weitere Informationen und Details finden sich im Amtsblatt Nr. 25 und auf der Website des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit