Konzept angepasst

Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlaubt OP-Masken

Symbolbild | Foto: bbsferrari/stock.adobe.com2022/04/AdobeStock_322861363-scaled.jpeg

ERLANGEN–– Nach der FFP2- kommt die OP-Maske: Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt ändert die Regeln für seine Besucher. Denn das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat habe das Maskenschutzkonzept für Behörden in Bayern angepasst. Nun sei der Maskenstandard eine medizinische Gesichtsmaske.

Deshalb gilt beim Besuch der Landratsamtsgebäude in Erlangen und Höchstadt ab Montag, 11. April, eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske). Dies gilt auch für die Mitarbeiter. Das Tragen einer FFP2-Maske ist trotzdem weiterhin möglich.

Im Landratsamt Nürnberger Land gilt zunächst weiter die FFP2-Maskenpflicht. Ob die Regel bald geändert wird, wird im Laufe dieser Woche veröffentlicht.

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