Geschossflächen wird die Firma Bitterwolf ermitteln

KZV erhebt Daten für Beiträge zur Kläranlage

Die Kläranlage im Schwarzenbrucker Ortsteil Gsteinach: Die Kosten für den Neubau sollen zum Teil über einmalige Beiträge finanziert werden. | Foto: Hornung2017/03/Schwarzenbruck-Klaeranlage.jpg

SCHWARZENBRUCK/BURGTHANN/ALTDORF – Noch bis Herbst werden Mitarbeiter einer privaten Firma im Gebiet des Kanalisations-Zweckverbands Schwarzachgruppe (KZV) unterwegs sein, um Daten der Geschossflächen der Grundstücke zu erheben. Diese Daten bilden die Grundlage, auf welcher der Verband die Beiträge für den Kläranlagenneubau in Schwarzenbruck festlegt.

Dass Gemeinden zur Deckung der Kosten für die Erneuerung öffentlicher Einrichtungen wie Kläranlagen oder Friedhöfe Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben können, steht im Bayerischen Kommunalabgabengesetz. 18 bis 19 Millionen Euro wird die neue Kläranlage die KZV-Mitglieder Burgthann, Schwarzenbruck und in Teilen die Stadt Altdorf kosten.

Kommunalberater unterwegs

Nicht nur über die Gebühren für Abwässer, sondern auch über einmalige Beiträge soll die neue Kläranlage finanziert werden. Die Grundlage, auf der diese Beiträge festgelegt werden, bilden die Geschossflächen der Anwesen mit deren Überprüfung und Ermittlung die Kommunalberatungsfirma Bitterwolf aus Greding vom KZV beauftragt ist.

Ab Kalenderwoche 16, also ab Montag, 17. April, werden die Mitarbeiter die Ortschaften in folgender Reihenfolge besuchen: Mimberg, Burgthann, die anderen Burgthanner Ortsteile, die Ortsteile der Stadt Altdorf (Weinhof, Grünsberg, Prackenfels) und schließlich Schwarzenbruck samt Ortsteilen.
Die Daten werden nach den Außenmaßen der einzelnen Geschosse eines Gebäudes aufgenommen. Das dauert etwa zehn bis 15 Minuten pro Objekt. Die digitale Flurkarte des Vermessungsamtes, die Informationen zu den Seiten- und Grundflächen der Gebäude enthält, liegt vor.

Maßstab für Beiträge

Als Maßstab zur Berechnung der Beiträge dient die für ein Grundstück zulässige Geschossfläche. Diese wird mit einem Faktor – 0,5 – anhand der Grundstücksfläche errechnet und ist für jedes Grundstück im Bebauungsplan festgeschrieben. Ist ein Grundstück etwa 1000 Quadratmeter groß, dann ist seine zulässige Geschossfläche 500 Quadratmeter.

In der Regel reichen die Bebauungspläne zur Ermittlung der Geschossfläche aus. Gegebenenfalls muss das Grundstück betreten werden, wahrscheinlich eher selten auch das Haus. Nur wenn die tatsächliche Geschossfläche die zulässige übersteigt, was teilweise vorkommt, oder wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dient die tatsächliche Geschossfläche als Berechnungsgrundlage.

Der KZV bittet die Eigentümer, den Vermessern gegebenfalls Zutritt zum Grundstück zu gewähren und für ein persönliches Gespräch vor Ort zu sein.
Die Geschossfläche eines Gebäudes wird nach seinen Außenmaßen in allen Vollgeschossen ermittelt, ist also die Summe der Grundflächen aller Vollgeschosse. Ein Beispiel: Für ein Haus mit 100 Quadratmetern Grundfläche mit Erdgeschoss und erstem Stock ergeben sich 200 Quadratmeter Geschossfläche.


„Zur Zeit können wir noch nicht sagen, welche Kosten auf die einzelnen Grundstückseigentümer zukommen“, sagt Verbandsvorsitzender Heinz Meyer. In welchem Verhältnis sie auf Gebühren und Beiträge verteilt werden, wird der Verband erst nach der Erhebung entscheiden.

Alle Informationen zum Stand der Datenerhebung, wo die Mitarbeiter sich gerade befinden und eine Pressemitteilung, welche Flächen als beitragsrelevant eingestuft werden, findet sich ab Donnerstag auf der Internetseite des KZV: www.kzv-schwarzachgruppe.de.

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