ALFELD – In der Gemeinde Alfeld wird weiter fleißig gebaut. Bevor die Töpfe für die Dorferneuerungsmaßnahmen versiegen, kann nun endlich auch der Dorfstodl in Lieritzhofen verwirklicht werden.
Fast hatte es schon so ausgesehen, als ob das Projekt Dorfstodl in Lieritzhofen nicht mehr zu realisieren sei. Noch einmal hatte Alfelds Bürgermeister Karl-Heinz Niebler in Ansbach angeklopft und für diese Maßnahme um einen Aufschub gebeten. Verzögerungen, die nicht von der Gemeinde zu vertreten waren, ließen alle weiteren Arbeiten ruhen.
Jetzt endlich konnte das Gemeindeoberhaupt „grünes Licht“ von Seiten des Hersbrucker Notariats vermelden und auch das Abbruchunternehmen stand bereits in den Startlöchern. Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung sollten dann gleich die Maurerarbeiten vergeben werden. Schließlich muss die Maßnahme bis Ende April 2017 fertig abgerechnet sein. Mit der zuständigen Stelle am Landratsamt will Niebler noch klären, ob das Brechgut vom Gebäudeabbruch in Lieritzhofen an der Alfelder Kläranlage eingebaut werden kann.
Einige für dieses Jahr geplante Straßensanierungen können nicht mehr durchgeführt werden. Die beauftragte Firma hat einen Großauftrag erhalten und deshalb die Gemeinde Alfeld um Aufschub bis nächstes Jahr gebeten. Dabei wurde aber zugesichert, die Arbeiten zum angebotenen Preis auszuführen. Wichtige Maßnahmen im Bereich des Alfelder Kindergartens wurden in diesem Jahr bereits erledigt.
Vom Landratsamt wird die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht, dass Bauanträge häufig unvollständig seien oder erhebliche Mängel aufwiesen. Dadurch würden sich zwangsläufig längere Bearbeitungszeiten ergeben. Um dies zu vermeiden, sollte die Gemeinde die Bürger doch eventuell vor Stellung eines Bauantrages an das Landratsamt verweisen, damit solche Mängel von vorne herein ausgeschlossen werden könnten.
Zur Abstimmung vorgelegt wurden dem Gemeinderat auch drei Bauanträge. Ohne Probleme segnete das Gremium dabei das Vorhaben zur Errichtung eines Holzlagers in der Schornbaumstraße sowie die Errichtung eines Einfamilienhauses in Pollanden ab. Bei letzterem war von Seiten des Landratsamtes bereits im Vorfeld die Zustimmung signalisiert worden.
Baugrund ist Grünfläche
Schwieriger war allerdings das Anliegen zur Errichtung eines Doppelhauses in der Schornbaumstraße. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Schneiderberg II. Aber genau das stellte die Gemeinderäte vor ein Problem. In diesem Bebauungsplan ist das Grundstück nämlich als Grünfläche mit Pflanzgebot ausgewiesen. Bis vor kurzem lief über das Grundstück auch noch die Hochspannungsleitung des örtlichen Energieversorgers.
Geschäftsstellenleiter Stephan Krimm erläuterte die Rechtslage. Der Bebauungsplan für das Gebiet Schneiderberg II habe Rechtsgültigkeit. Nur durch eine Änderung des Bebauungsplanes könne das betroffene Grundstück demnach Baurecht erhalten. Im Augenblick sei hier keine Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Das Bauvorhaben musste deshalb abgelehnt werden.