FEUCHT/ALTDORF – Im Landkreis haben wieder einmal Dutzende Männer und Frauen den Jackpot geknackt und sind um 10.000 Euro reicher. Abholen können sie sich das Geld, wenn sie am 2. August in den von der Firma Superplus Reisen gecharterten Bus steigen, der verschiedene Treffpunkte unter anderem in Altdorf, Burgthann, Winkelhaid, Schwarzenbruck und Feucht anfährt. So steht es jedenfalls in einem Brief, der die Gewinner über ihr Glück informiert. „Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen. Die Auszahlung erfolgt garantiert am 2.8.2010“, heißt es in dem Schreiben.
Die Auszahlung erfolgt garantiert nicht am 2. August. Bei der Firma Superplus Reisen handelt es sich nämlich um einen Organisator von Kaffeefahrten, auf denen Produkte zu weit überhöhten Preisen verkauft werden.
Die Firma ist im Handelsregister eingetragen, allerdings mit einem bescheidenen Stammkapital von gerade mal 301 Euro. Wer also als „glücklicher Gewinner“ von 10.000 Euro auf die Idee kommt, das Geld bei Superplus Reisen einzuklagen, muss im Erfolgsfall damit rechnen, dass er mangels Masse nichts bekommt. Dabei ist auch ungewiss, ob man mit seinem vermeintlichen Anspruch auf den Gewinn bei Gericht durchkommt, weil die Kaffeefahrten-Anbieter mit feinen Tricks arbeiten: „Herzlichen Glückwunsch, Herr… Sie haben bei dem ,Jackpot-Gewinnspiel 10.000 Euro Bargeld’ gewonnen“, steht in den Gewinn-Schreiben. Wer genau hinschaut, stellt fest, dass der Angeschriebene bei einem Jackpot-Gewinnspiel gewonnen hat, dessen Namensbestandteil 10.000 Euro Bargeld ist. Es wird aber nichts darüber ausgesagt, welche Geldsumme oder was überhaupt der Adressat gewonnen hat. Letztlich stimmen in der ganzen vermeintlichen Gewinnbenachrichtigung lediglich Abfahrtszeit und Abfahrtsort des Busses und die Postfach-Adresse der Firma. Die braucht sie nämlich, um Anmeldungen entgegen nehmen zu können. Unsere schriftlich an diese Adresse gesandte Bitte um eine Stellungnahme blieb allerdings unbeantwortet.
Michael Sporrer, Pressesprecher im Polizeipräsidium Mittelfranken, kennt die Problematik nur zu gut, weil bei der Polizei regelmäßig Anfragen verärgerter Bürger eingehen, wie man denn gegen dubiose Organisatoren von Verkaufsveranstaltungen vorgehen könnte, die ihre Kunden mit uneinlösbaren Versprechen ködern. „Das bewegt sich in einer Grauzone, immer am Rande des Betrugs“, so Sporrer. Er verweist auf die Tipps seiner Kollegen von der Kriminal-Prävention: Gegen Kaffeefahrten als solche spricht gar nichts, doch sollten sich Teilnehmer nicht zum Kauf irgendwelcher Dinge verpflichtet fühlen. Sie sollten auch keinesfalls irgendetwas unterschreiben, das sie möglicherweise nicht verstanden haben. Wenn sie trotzdem etwas kaufen, sollten sie einen Kaufvertrag mit korrektem Datum und Unterschrift des Verkäufers verlangen. Damit kann man nämlich innerhalb einer bestimmten Frist von seinem Kauf zurücktreten. Diese Möglichkeit räumt das deutsche Widerrufsrecht ein. Unseriöse Verkäufer versuchen immer wieder, falsche Daten in Bestellungen bzw. Kaufverträge hineinzuschmuggeln. Deshalb gilt: Augen auf bei Vertragsabschluss.
Wer sicher verhindern will, dass man ihn übers Ohr haut, verzichtet auf der Kaffeefahrt auf einen Einkauf und nimmt nur die versprochenen Geschenke mit heim. Und wer sich darüber hinaus den Ärger über zigfach überteuert angebotene Heizdecken, Kochtöpfe oder Trink-Kuren ersparen will, der wirft die Gewinnbenachrichtigungen von Superplus Reisen und anderen Anbietern am besten gleich in die Altpapiertonne.