Verbindlicher Stufenplan

Stichtag für Führerscheine: Umtausch nicht aufschieben

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine schrittweise in einen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden. (Symbolfoto)
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine schrittweise in einen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden. (Symbolfoto) | Foto: Landratsamt Nürnberger Land2026/10/csm_Foto_Fuehrerscheine_eb94bb2ec9.png

NÜRNBERGER LAND – Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine schrittweise durch einen befristeten EU-Kartenführerschein ersetzt werden – sonst verlieren sie ihre Gültigkeit. Der nächste wichtige Stichtag ist der 19. Januar 2027 und betrifft Führerscheine, die in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurden. Der Antrag muss beim Landratsamt Nürnberger Land so eingereicht werden, dass der neue Führerschein rechtzeitig zum Stichtag beim Inhaber ist.

Ziel der Regelung ist ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheindokument in der Europäischen Union. Die Fahrberechtigungen selbst bleiben erhalten, es erneuert sich lediglich das Führerscheindokument.

Wer noch einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein und einen unbefristeten Kartenführerschein mit dem Ausstellungsjahr 1999 bis 2001 besitzt, sollte den vorgeschriebenen Umtausch zeitnah nachholen. Für diese Führerscheine sind die Fristen bereits abgelaufen. Ausgenommen sind Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren sind. Für diese gilt die Umtauschpflicht erst im Jahr 2033.

Nach Ablauf der Frist gilt der alte Führerschein als ungültig. Bei einer Fahrt mit dem alten Dokument liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet wird, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Weil mit einem hohen Antragsaufkommen gegen Ende der Frist zu rechnen ist, empfiehlt die Fahrerlaubnisbehörde dringend, den Umtausch bereits jetzt zu beantragen, um eine fristgerechte Neuausstellung sicherzustellen.

Benötigt werden folgende Unterlagen: Antrag, Unterschrift auf Formblatt, gültiger Ausweis und aktueller Führerschein, bei nicht persönlicher Vorsprache beides in Kopie, sowie ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Die Kosten belaufen sich auf 26,50 Euro.

Info: Der Antrag kann nach vorheriger Terminvereinbarung unter www.nuernberger-land.de beim Landratsamt, bei der Wohnsitzgemeinde oder per Post oder Onlineformular eingereicht werden.

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