Umschichten ist Pflicht

Sonnwendfeuer im Landkreis: Artenschutz im Fokus

Bei Sonnwendfeuern gibt es einiges zu beachten - auch im Winter.
Bei Sonnwendfeuern gibt es einiges zu beachten - auch im Winter. | Foto: Brinek/Archiv2025/12/sonnwendfeuer_behringersdorf-crop.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Sonnwendfeuer sind ein fester Bestandteil regionaler Traditionen und ein beliebter Anlass, gemeinsam die Sommer- oder Wintersonnenwende zu feiern. Damit dieses Brauchtum im Einklang mit dem Schutz der heimischen Tierwelt stattfinden kann, ist es jedoch entscheidend, die aufgeschichteten Holz- und Reisighaufen vor dem Abbrennen sorgfältig umzuschichten.

„Leider finden in den Holzhaufen der Sonnwendfeuer jedes Jahr zahlreiche geschützte Arten – darunter Igel, Vögel, Insekten sowie weitere Kleintiere – Unterschlupf oder nutzen sie als Nist- und Brutplatz“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landratsamtes Nürnberger Land.

Deshalb rät die Untere Naturschutzbehörde dazu, die Haufen rechtzeitig umzuschichten. Dadurch würden die Tiere aufgestöbert und sie könnten in sicherere Bereiche ausweichen. „So lässt sich verhindern, dass sie beim Entzünden des Feuers verletzt oder gar getötet werden.“

Bei Wintersonnwendfeuern gilt zusätzlich: Das Brennmaterial darf frühestens eine Woche vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden. Diese Vorgabe soll verhindern, dass sich Tiere dort zur Winterruhe einfinden. Denn selbst wenn ihnen die Flucht vor dem Feuer gelingt, birgt eine Störung während der Winterruhe die Gefahr, dass sie in der Kälte erfrieren oder mangels Nahrung verhungern. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nicht nur Ausdruck gelebter Verantwortung, sondern auch rechtlich verankert: Das Bundesnaturschutzgesetz und die europäische Vogelschutzrichtlinie verpflichten dazu, wildlebende Tiere und ihre Lebensstätten zu schützen. Das Umschichten des Brennmaterials vor dem Abbrennen ist ein wichtiger Schritt, um diesen Schutzvorgaben gerecht zu werden.

Waldbrandgefahr auch im Winter

Auch aus Sicherheitsgründen ist umsichtiges Handeln geboten: Angesichts häufiger und längerer Trockenperioden steigt die Waldbrandgefahr deutlich. Feuer in Waldnähe dürfen daher ausschließlich nach vorheriger Genehmigung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entzündet werden. Zudem verbessert das Auflockern der Holz- und Reisighaufen die Verbrennung, reduziert die Entwicklung von Rauch und Schadstoffen und mindert das Risiko unkontrollierter Brandereignisse.

Info: Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung.

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