An alles gedacht?

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Kostenlose Beratung im Landratsamt

Wichtige Informationen zu Patientenverfügung und Vollmacht erhalten Teilnehmer am Donnerstag, 26. März, im Landratsamt.
Wichtige Informationen zu Patientenverfügung und Vollmacht erhalten Teilnehmer am Donnerstag, 26. März, im Landratsamt. | Foto: Landratsamt2026/03/e9cba0b948abd6e4b3b3b2acee96bbc394400b27_max1024x.jpg

NÜRNBERGER LAND – Unfälle und schwere Krankheiten können Menschen plötzlich und unvorbereitet treffen. In diesen Fällen hilft die frühzeitige Regelung durch eine Vorsorgevollmacht. Am kommenden Donnerstag, 26. März, informiert die Betreuungsstelle im Nürnberger Land in einem kostenlosen Vortrag über dieses Thema.

Was wird, wenn ich meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann? Wer entscheidet dann für mich? Oft treten solche Situationen schneller ein, als man sich vorstellen kann. Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu erstellen. Damit können Menschen selbstverantwortlich festlegen, wer ihre Rechte wahrnehmen soll, wenn sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zwar gibt es die Möglichkeit der Ehegattennotvertretung, diese kann aber nur eingeschränkt und für maximal sechs Monate ausgeübt werden. Danach muss eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.

Die Betreuungsstelle des Landratsamts Nürnberger Land bietet in Kooperation mit dem Betreuungsverein der Diakonie NAH (Neumarkt-Altdorf-Hersbruck) Informationsveranstaltungen an, um über diese Themen zu informieren. Die nächste Veranstaltung findet am Donnerstag, 26. März, um 15.30 Uhr im Landratsamt Nürnberger Land statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, Interessierte können einfach zum Termin vorbeikommen.

Unabhängig davon stehen die Fachleute der Betreuungsstelle für Beratungsgespräche zur Verfügung. Sie sind erreichbar unter den Telefonnummern 09123/9506573 und 09123/9506574 sowie per E-Mail an [email protected].

Info: Weitere Informationen und Termine finden Interessierte im Internet unter www.nuernberger-land.de/serviceleistungen/gesundheit-verbraucherschutz/vorsorgevollmacht-betreuungsverfuegung-und-patientenverfuegung.

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