Stimme der Belegschaft

NGG wirbt für Betriebsratswahl im Nürnberger Land

Alle vier Jahre wählen Beschäftigte bundesweit ihren Betriebsrat. Die NGG ruft die Belegschaften im Nürnberger Land auf, ihre eigenen Gremien bei den Betriebsratswahlen von März bis Mai neu zu wählen.
Alle vier Jahre wählen Beschäftigte bundesweit ihren Betriebsrat. Die NGG ruft die Belegschaften im Nürnberger Land auf, ihre eigenen Gremien bei den Betriebsratswahlen von März bis Mai neu zu wählen. | Foto: NGG/Florian Göricke2026/03/Nrnberger_Land_Betriebsratswahlen__1.jpg

NÜRNBERGER LAND - Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Mitbestimmung – mit einem Betriebsrat sind die Arbeitsbedingungen spürbar besser. Bei den Wahlen vom 1. März bis 31. Mai können Beschäftigte ihre Betriebsräte neu wählen und so ihre Interessen im Betrieb vertreten. Im Landkreis Nürnberger Land sind rund 67.600 Arbeitnehmer in rund 2.480 Betrieben wahlberechtigt, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mitteilt.

Egal, ob in der Industrie, im Handwerk, in der Lebensmittelindustrie oder der Bäckerei: Überall, wo es mehr als fünf Beschäftigte gibt, kann die Belegschaft einen Betriebsrat wählen. Dabei zählen Vollzeit- und Teilzeitkräfte genauso wie Auszubildende.

Ein Großteil der Unternehmen hat keinen Betriebsrat

„Der Betriebsrat bündelt die Stimmen der Beschäftigten und verleiht ihnen so mehr Gewicht gegenüber der Leitungsebene. Auf dieses Sprachrohr muss die Unternehmensführung hören“, sagt Regina Schleser von der NGG Nürnberg-Fürth. Allerdings gebe es in einem Großteil der Unternehmen im Nürnberger Land immer noch keinen Betriebsrat: „Beschäftigte verschenken damit ihre Chance, wichtige Entscheidungen im Unternehmen zu beeinflussen“, erklärt Regina Schleser.
Gewerkschaft und Betriebsrat

Besonders wichtig sei das Zusammenspiel von Gewerkschaft und Betriebsrat. Denn hier herrsche Arbeitsteilung: Während sich die Gewerkschaft für einen guten Tarifvertrag und damit für faire Löhne einsetze, sorge der Betriebsrat im Unternehmen dafür, dass die Beschäftigten tatsächlich profitierten. „Betriebe mit Tarifvertrag bieten deutlich bessere Arbeitsbedingungen als vergleichbare Betriebe ohne Tarifbindung. Ohne Tarifvertrag fehlt Beschäftigten rechnerisch ein volles Monatsgehalt – zudem fällt pro Jahr eine Woche Mehrarbeit an“, sagt Regina Schleser. Die NGG-Geschäftsführerin beruft sich dabei auf Studien des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.

Arbeitsplätze mit vernünftigen Konzepten erhalten

Betriebsräte würden zudem die Ausbildung aktiv mitgestalten: „Mehr Azubis fürs Unternehmen und weniger Probleme bei der Ausbildung – so lässt sich das Engagement von Betriebsräten auf den Punkt bringen, wenn es um den Nachwuchs im Unternehmen geht“, sagt Schleser. Außerdem, so die NGG Nürnberg-Fürth, helfe ein Betriebsrat, Jobs zu sichern, wenn es im Unternehmen krisele: „Ein Betriebsrat setzt immer auf vernünftige Konzepte, um Arbeitsplätze zu erhalten“, erklärt Schleser.

Die Lebensmittelindustrie in der Region biete zwar „in der Regel krisenfeste Jobs“. Trotzdem bringe ein Betriebsrat in der Nahrungsmittelherstellung viele Vorteile: „Das fängt bei den Regeln für die Urlaubsplanung an. Auch bei der betrieblichen Weiterbildung und dem Gesundheitsschutz redet der Betriebsrat mit. Und schließlich sorgt der Betriebsrat dafür, dass es bei Schichtplänen keine Unstimmigkeiten gibt“, erklärt Schleser.

Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten bundesweit von März bis Mai ihre Betriebsräte. Im Kreis unterstützt die NGG Nürnberg-Fürth Belegschaften in Unternehmen der Lebensmittelherstellung oder Gastronomie, ihren Betriebsrat zu wählen oder neu zu gründen.

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