FEUCHT – Die Marktgemeinde Feucht bittet alle betroffenen Bürger, einen ordnungsgemäßen Rückschnitt ihrer Hecken, Sträucher und Bäume noch bis spätestens Ende Februar einzuplanen, denn von März bis September ist das Zurückschneiden der Hecken gemäß Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz von brütenden Vögeln und Kleintieren verboten.
Wichtig ist, dass die Hecken, Sträucher und Bäume an der Grenze zum öffentlichen Verkehrsraum so gepflegt werden, dass keine Behinderungen für Verkehrsteilnehmende entstehen. Bedeutet: Gehwege, Radwege und Straßen müssen stets sicher und in voller Breite nutzbar sein.
Das gilt es zu beachten
Durch den Überwuchs von privaten Grundstücken in das Sichtdreieck an Kreuzungen oder in das sogenannte Lichtraumprofil – den Luftraum über Rad- und Gehwegen sowie Fahrbahnen – wird der öffentliche Verkehr behindert oder gefährdet. Daher muss der Rückschnitt mindestens bis auf die Grundstücksgrenze erfolgen. Besser ist es, das Grün so weit zurückzuschneiden, dass es nicht schon nach kurzer Zeit wieder in den Verkehrsraum hineinragt.
Das Lichtraumprofil über Fahrbahnen und Parkstreifen muss mindestens 4,5 Meter und über Rad- und Gehwegen mindestens 2,5 Meter von Bewuchs freigehalten werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Ampeln sowie Straßenschilder und Straßenlaternen nicht von überhängenden Ästen und Zweigen verdeckt werden.
Info: Auskünfte beim Markt Feucht unter der Telefonnummer 09128/9167441 oder per E-Mail an [email protected] erhältlich.
