NÜRNBERGER LAND – Am 1. August hat der Bayerische Landtag das Dritte Modernisierungsgesetz verabschiedet. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen. Eine wichtige Neuerung betrifft kleine Bauprojekte im Außenbereich: Bestimmte Gebäude können künftig ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Das Gesetz gilt für Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 20 Kubikmetern. Voraussetzung ist, dass sie keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten enthalten und nicht für Verkaufs- oder Ausstellungszwecke genutzt werden. Typische Beispiele dafür sind kleine Gartenhäuser oder Geräteschuppen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Nürnberger Land weist darauf hin, dass solche Bauvorhaben trotzdem nicht überall automatisch erlaubt sind. Andere Vorschriften müssen weiterhin eingehalten werden. Dazu gehören zum Beispiel Regeln zu Brandschutz und Abstandsflächen sowie Denkmal-, Wasser- und Naturschutzgesetze.
Die Verantwortung liegt beim Bauherrn: Er oder sie muss sicherstellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Fehlen diese, kann das Bauvorhaben nachträglich genehmigungspflichtig oder im schlimmsten Fall sogar gestoppt werden.
Info: Bei Fragen kann man sich vorab bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde über die genauen Regelungen informieren.