Leichte Sprache, Barrierefreiheit, Schablonen

Gleiches Recht für alle

NÜRNBERGER LAND – Seit 2019 gilt das Inklusive Wahlrecht in Deutschland. Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung bei Wahlen nicht mehr ausgeschlossen werden.

Rund 80 000 Deutsche mit rechtlicher Betreuung durften bis 2019 nicht an Wahlen teilnehmen. Nachdem der Ausschluss vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde, können bei der diesjährigen Bundestagswahl tausende Menschen mit Behinderung erstmals ihre Stimme abgeben – auch im Nürnberger Land. Das begrüßt der Behindertenbeauftragte der Stadt Altdorf, Ullrich Reuter, sehr: „Das ist ein ganz zentraler Bestandteil des Rechts auf Teilhabe.

Für dieses Recht kämpfe er schon seit Jahren. Zum Wahlrecht gehöre auch die Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache.Es kommt Schwung in das Thema und es kommen auch Initiativen aus Parteien“, erklärt Reuter. Beispielsweise haben die Grünen in Altdorf eine Zeitung zu ihrem Wahlprogramm in leichter Sprache veröffentlicht (wir berichteten).

Das Interesse ist da

Aus den Bundeszentralen der Parteien und den Landes- und Bundeszentralen für Politische Bildung gibt es inzwischen regelmäßig Informationsbroschüren in leichter Sprache zu Wahlen. „Auch Bildungseinrichtungen wie das Caritas-Pirckheimer-Haus in Nürnberg haben wertvolle Materialien und Informationen erarbeitet“, sagt Reuter. Allerdings dauere es immer eine bestimmte Zeit, bis sich solche Neuerungen durchsetzen.

Im Zuge der Kommunalwahl im vergangenen Jahr wurde in Altdorf eine Infoveranstaltung organisiert. „Sie war sehr gut besucht, was zeigt, dass das Angebot wahrgenommen wird.“ Zur diesjährigen Bundestagswahl werde es keine derartige Veranstaltung geben. Zum Interesse der Menschen mit Behinderung bei der Bundestagswahl kann Reuter noch nicht viel sagen. Eine Schulklasse aus dem Wichernhaus habe an einer Probewahl teilgenommen. „Das Interesse ist da und sie wissen eine ganze Menge.

Barrierefreiheit ist wichtig

Für Reuter war der Beschluss des Bundesverfassungsgericht ein großer Erfolg. „Unser Ziel ist es immer, die Teilhabe in Altdorf und Umgebung zu verbessern“, sagt er. Ein Problem könnte sein, dass bestimmte Menschen, die zum Beispiel an Demenz leiden, in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden könnten. Dazu hat der Behindertenbeauftragte eine klare Meinung: „Der Gesetzgeber hat sehr strenge Vorgaben für Wahlunterstützung.“ Man könne eine eventuelle Beeinflussung natürlich nicht ausschließen, was sehr bedauerlich und ärgerlich ist. „Aus diesem Grund darf das Wahlrecht aber nicht vorenthalten werden“, stellt er klar.

Zudem ist ihm noch ein weiterer Aspekt wichtig: „Damit Menschen mit Behinderung ihr Wahlrecht eigenständig wahrnehmen können, braucht es neben der Briefwahl auch auf dem Weg zu und in den Wahllokalen barrierefreien Zugang.“ Das gelte nicht nur für Rollstuhlfahrer, sondern auch für Personen mit anderen Beeinträchtigungen. Das bedeute auch, Schablonen für Blinde oder Assistenz für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen bereitzustellen. „Inzwischen ist das hoffentlich an allen Standorten selbstverständlich und vorbereitet, auch bezüglich der Schulung der Wahlhelfer“, sagt Reuter.

„In Ruhe vom Küchentisch aus“

Angelika Feisthammel, Behindertenbeauftragte des Landkreises Nürnberger Land, stimmt in vielen Punkten überein. „Ich habe Briefwahl gemacht, weil es mit der Barrierefreiheit oft schwierig ist“, erklärt sie. Auch wenn in jedem Ort mindestens ein Wahllokal barrierefrei sei, empfiehlt sie Personen mit Behinderung „in Ruhe vom Küchentisch aus zu wählen“. Das erspare vor allem immobilen Personen den Gang zur Wahlurne und eventuell damit einhergehende Unannehmlichkeiten.

Wichtig ist für sie auch der Schritt, dass Parteien ihr Programm in leichter Sprache veröffentlichen sollen. „Mehr Verbreitung davon wäre gut, Wahlprogramme sind oft für alle unverständlich formuliert“, sagt Feisthammel. Informationsveranstaltungen für Menschen mit Behinderung habe es für diese Wahl nicht gegeben. „Aufgrund von Corona war es schwer, Menschen mit Handicap zu erreichen“, erklärt sie. Für die kommenden Wahlen, vor allem auf kommunaler Ebene, werde man darauf ein Augenmerk legen.

Wahllokale sind vorbereitet

Andrea Hermle vom Wahlbüro der Gemeinde Burgthann versichert, dass es barrierefreie Wahllokale geben wird. Unter anderem kann in der Burgthanner Grundschule, im Haus der Musik in Unterferrieden, im Kindergarten in Mimberg und in der Grundschule Ezelsdorf barrierefrei gewählt werden. „Personen mit Behinderung können sich ein Wahllokal im Wahlkreis Roth frei auswählen.“ Dafür muss nur vorab ein Wahlschein beantragt werden. „Außerdem werden den Wahlhelfern Verhaltenstipps von der Staatsregierung bereitgestellt“, erklärt sie.

Darin steht, wie man Menschen mit Behinderung bei der Wahl unterstützen kann. In Altdorf ist Barrierefreiheit auch ein Thema. „Die meisten der Altdorfer Wahllokale sind barrierefrei, lediglich in zwei Ortsteilen ist dies nicht möglich“, erklärt Sybille Vohla von der Stadt Altdorf. Die Wahlteams seien geschult, so dass die Bürger, die keine Treppen mehr steigen können, im Foyer im Eingang unter Wahrung des Wahlgeheimnisses ihre Stimme abgeben können. Außerdem werden Schablonen für blinde Wähler vom Deutschen Blindenverband zur Verfügung gestellt. Bei der Wahlhelfer-Schulung werde auch darauf hingewiesen, dass Betreuungspersonen mit in die Wahlkabinen dürfen. Hilfestellungen seien aber nur möglich, wenn der Wählerwunsch klar geäußert wird.

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