„Geschmackloses Video“

Gaffer bei tödlichem Unfall bei Feucht: Polizei leitet Strafverfahren ein

Symbolfoto: Polizei
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FEUCHT – Nach einem tödlichen Verkehrsunfall am Montag, 12. Januar, hat ein Unbekannter ein Video online gestellt, das eine schwerverletzte Person zeigt. Nun ermittelt die Polizei.

Am 12. Januar kam es auf der A6 kurz vor dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd zu einem tödlichen Verkehrsunfall. Nach der Unfallaufnahme veröffentlichte ein Unbekannter ein Video in den sozialen Medien, welches das Unfallgeschehen aus unmittelbarer Nähe zeigte. Auf dem Video war der 64-jährige Unfallbeteiligte zu sehen, der von anderen Verkehrsteilnehmern brennend aus seinem Fahrzeug geborgen wurde.

Aufgrund der Veröffentlichung dieses „geschmacklosen Videos“, wie das Polizeipräsidium Mittelfranken schreibt, wurde nun ein Strafverfahren wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Unfallopfers und wegen Unterlassener Hilfeleistung eingeleitet. Die Verkehrspolizeiinspektion Feucht führt umfangreiche Ermittlungsmaßnahmen zur Identifizierung des unbekannten Täters durch. Aufgrund der Perspektive des Videos war bereits zu Beginn der Ermittlungen davon auszugehen, dass es sich bei dem Täter um einen Verkehrsteilnehmer handelte, der aufgrund des Staus auf der Gegenspur warten musste.

Polizei appelliert an Verkehrsteilnehmer

Das Verhalten von Gaffern ist oftmals äußerst gefährlich und kann dazu führen, dass Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer lebenswichtigen Arbeit am Unfallort behindert werden. Daher appelliert die Polizei eindringlich an alle: „Leisten Sie Hilfe, wenn Sie dazu in der Lage sind, oder verlassen Sie den Unfallort so zügig, wie es verkehrsbedingt möglich ist. Schaffen Sie Platz für Rettungskräfte und respektieren Sie die Würde der Betroffenen und ihrer Angehörigen.“

Bei der Feststellung gleichartiger Tathandlungen müssen Filmer und Verbreiter derartiger Ereignisse mit einer konsequenten Einleitung von Strafverfahren rechnen. Je nach Straftatbestand können diese eine empfindliche Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen.

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