Bis zu 250 Euro Zwangsgeld

Dichtheitsprüfung in Lauf: Frist ist abgelaufen

Symbolfoto Lauf
Symbolfoto Lauf | Foto: Dr. Uwe Dlouhy2025/01/Marktplatz-Uebersicht-Dr-Dlouhy.jpg

LAUF – Bis zum Jahresende mussten alle Laufer Grundstückseigentümer einen schriftlichen Nachweis darüber vorlegen, dass ihre Abwasserleitungen dicht sind. Doch im Frühsommer hatte lediglich die Hälfte reagiert. Jetzt führt die Stadt aus, wie sie mit säumigen Eigentümern verfahren wird.

Wer noch keine Dichtheitsprüfung durchführen lassen hat, wird „per Bescheid zur Vorlage des entsprechenden Nachweises verpflichtet“, so das Rathaus. Betroffene haben dann die Gelegenheit, Stellung zu nehmen und Tatsachen vorzubringen, die ein Fristversäumnis rechtfertigen.

Eine erneute Frist

Wer nicht auf den Bescheid reagiert oder wer keine guten Gründe hat, bekommt noch einmal eine Drei-Monats-Frist, zudem fallen Verwaltungsgebühren und Portokosten an. Erst im nächsten Schritt, wenn auch die drei Monate um sind, wird ein Zwangsgeld fällig. Es beträgt 250 Euro.

Grundstückseigentümer, die bereits eine Prüfung durchführen lassen haben, bei der die Dichtheit nicht nachgewiesen werden konnte, wird eine Fristverlängerung zur Sanierung von sechs Monaten eingeräumt. Innerhalb dieses Zeitraums muss belegt werden, dass ein entsprechender Auftrag erteilt wurde.

Die Dichtheit musste durch ein unter anderem von der ausführenden Firma unterschriebenes Formblatt nachgewiesen werden. Zusätzlich musste bis zum 31. Dezember 2025 ein Plan mit der tatsächlichen Lage der Entwässerungsanlage vorgelegt werden. Eine erneute Überprüfung ist bei privaten Grundstücken alle 30 Jahre fällig.

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