HERSRUCK – Aufatmen bei Bayerns Fußballern, Handballern und allen anderen organisierten Amateursportlern: Die Staatsregierung hat beschlossen, den Wettkampfbetrieb für Kontaktsportarten sowie Zuschauer ab dem 19. September wieder zu erlauben.
Die Sportspitzenverbände – allen voran der Bayerische Fußballverband BFV, der sogar eine Klage ins Spiel gebracht hatte, um den baldmöglichen Ligabetrieb zu erzwingen, und der Bayerische Landessportverband (BLSV) – reagierten mit Erleichterung auf die Entscheidung des Ministerrats am Dienstag.
Demnach ist ab dem 19. September der Wettkampfbetrieb für alle Kontaktsportarten und auch die Zulassung von Zuschauern wieder möglich. Hierbei gelten für den Sport die gleichen Regelungen wie im Kulturbereich (200 Zuschauer im Indoor- sowie 400 Zuschauer im Outdoor-Bereich). Zudem sind bundeslandübergreifende Wettbewerbe ab sofort wieder zulässig.
Klage als letztes Mittel
„Das ist eine gute Nachricht für den gesamten bayerischen Breitensport und ein großer Erfolg unserer Fußballvereine, die sich in den vergangenen Tagen nochmals sehr, sehr klar positioniert und den Kurs des Verbandes mit überragender Zustimmung unterstützt haben“, sagt BFV-Präsident Rainer Koch. Zugleich stellte er in der Pressemitteilung seines Verbandes noch einmal klar, dass die angedachte Klage „nur das letzte Mittel gewesen wäre“, das habe er auch immer betont.
BLSV-Präsident Jörg Ammon sagte, dass sich „die gemeinschaftlichen, wochenlangen Bemühungen des BLSV und des gesamten organisierten bayerischen Sports mit der Staatsregierung gelohnt“ hätten. Die nun beschlossenen weiteren Lockerungen seien ein „elementarer Schritt für die Rückkehr zu einem geregelten Sportbetrieb“, das gebe Perspektive und Zuversicht. „Fest steht: Die Politik hat ihr Versprechen gehalten“, so Ammon weiter.
Nicht nur für die Schule
Nach dem Start des regulären Schulbetriebs am Dienstag stehe für die bayerischen Sportvereine eine weitere gute Neuigkeit fest, heißt es in der Mitteilung des BLSV weiter: Die außerschulische Nutzung von Schulsportanlagen und -hallen ist nun ebenfalls zulässig. Dies habe das Bayerische Kultusministerium dem Landessportverband bestätigt.
Jörg Ammon: „Unser weiteres Augenmerk gilt nun insbesondere dem Thema Schulsport. Ebenso wie die Öffnung von Schulsporthallen für Sportvereine ist es unser wichtigstes Bestreben, darauf hinzuwirken, jetzt auch kommunale Sportanlagen für den Vereinssport zu öffnen.“