NÜRNBERGER LAND — Das Verwaltungsgericht Ansbach hat am Donnerstagvormittag mindestens einem Eilantrag gegen das Böllerverbot auf privaten Grundstücken in Teilen stattgegeben. Konkret ging es um die Situation in Nürnberg. Böllern dürfen dort aber trotzdem nur die Antragsteller.
Wie die Stadt Nürnberg mitteilt, gilt die Entscheidung aus Ansbach nur für die privaten Flächen derjenigen, die vor Gericht gezogen sind. Die Allgemeinverfügung selbst bleibe bestehen. Damit gilt das pauschale Böllerverbot in der Silvesternacht für alle anderen weiterhin.
Möglich ist das, weil Allgemeinverfügungen als reine Verwaltungsakte gelten und Rechtsschutz dagegen nur inter partes wirkt, also zwischen den Parteien. Anders als im Fall Augsburg haben die Verwaltungsrichter die entsprechende Verfügung wohl auch nicht außer Vollzug gesetzt. Bei der Pressestelle des Gerichts war am Donnerstagvormittag niemand zu erreichen, um diese Frage zu klären.
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Damit blieb auch offen, ob es bereits Entscheidungen zur Situation im Nürnberger Land gibt. Nach Medienberichten waren bis gestern eine zweistellige Zahl von Eilanträgen aus mehreren mittelfränkischen Landkreisen eingegangen. Genannt wurden dabei Roth, Erlangen und Erlangen-Höchstadt.
Die Allgemeinverfügung war im Nürnberger Land erst am Mittwoch per Amtsblatt veröffentlicht worden – einen Tag vor Silvester.