Testament – Hilfreiche Informationen

Qualifizierter Rat bei ihren Anliegen – Rechtsanwälte Dr. Endress & Partner GbR

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Bei Rechtsfragen und Streitigkeiten braucht man einen verlässlichen, kompetenten Beistand an seiner Seite. Einen, der über Erfahrung verfügt, sich bestens auskennt und – im besten Fall – zudem auf ein Team erfahrener Juristen und Juristinnen zugreifen kann. Die Nürnberger Kanzlei Dr. Endress & Partner steht seit bald 100 Jahren ihren Mandanten bei ihren Rechtsfragen bei. Hier arbeitet ein ganzes Team sachkundiger Anwälte zusammen und deckt viele Bereiche von Arbeitsrecht bis zum Versicherungsrecht und Zwangsvollstreckung ab. Rechtsanwalt Alexander Grünert beispielsweise hat sich als Fachanwalt auf Erbrecht und was damit zusammenhängt spezialisiert. Er weiß, mit welchen Fragen, Problemen und Irrtümern Erblasser und Erben gelegentlich zu kämpfen haben.

Herr Grünert, was sollte man grundsätzlich beim Vererben beachten?

Das ist relativ einfach: Je klarer ich als Erblasser meine Wünsche formuliere, desto weniger Differenzen gibt es im Nachhinein.

Für ein gültiges Testament brauche ich einen Notar, oder?

Nein, der Gang zum Notar ist nicht zwangsläufig nötig. Man kann sein Testament auch selbst verfassen. Allerdings gilt es dabei einige wichtige Formen einzuhalten.

Auf was muss ich dabei achten?

Ein Testament muss vom Erblasser persönlich, also handschriftlich geschrieben sein, es darf also kein Vordruck oder mit dem Computer erstellter Text sein. Dazu muss es ein Datum und die Unterschrift des Erblassers tragen. Wenn Eheleute ein gemeinsames Testament verfassen, dann reicht es, wenn ein Ehepartner den gemeinsamen letzten Willen handschriftlich niederschreibt. Damit es gültig ist müssen es allerdings beide unterschreiben.

Wann würde sich diese Form anbieten?

Wenn sich die Eheleute einig sind, und/oder sich gegenseitig als Erben einsetzen, das sogenannte Berliner Testament. Danach erbt zuerst der länger Lebende und nach dessen Tod das Kind, beziehungsweise die Kinder und Hinterbliebenen.

Das klingt ja ganz klar und einfach …?

Stimmt, aber auch hier kann es nachträglich zu Problemen kommen, denn das gemeinsame Testament kann nachträglich nicht geändert werden (Bindungswirkung).

Was könnte passieren?

Zwei Dinge. Beispielsweise könnte es zum Zerwürfnis mit dem im Testament bedachten Erben kommen. Vielleicht verändert sich dessen Lebenswandel negativ? Er könnte auch sterben und dann würden vielleicht Personen erben, die man nie als Erben haben wollte. Stichwort: Patchwork-Familie. Zum Zweiten muss man bedenken, dass Kinder ihren Pflichtteil geltend machen können sobald ein Elternteil verstorben ist. Das kann zu einer starken Belastung des Hinterbliebenen führen, wenn das Erbe beispielsweise in einem Haus besteht. Eventuell müsste dieses verkauft werden, um den Pflichtteil bezahlen zu können.

So war das sicher nicht gedacht – wie lässt sich so eine Situation vermeiden?

Da gibt es ganz verschiedene Möglichkeiten. Am besten lässt mach sich hier von einem Anwalt beraten. Manchmal ist auch die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers empfehlenswert. Er erfüllt den letzten Willen eines Verstorbenen nach dessen Wünschen und kann auf diese Weise Streit bei der Aufteilung des Nachlasses unter den Erben vermeiden Gerade bei alleinstehenden Personen ist es sinnvoll, dass sich nach dem Tod jemand um den Nachlass und dessen Aufteilung kümmert.

Ihr Tipp?

In jedem Fall rechtzeitig entsprechende Regelungen treffen – am besten mit Hilfe eines Fachmannes. Das vermeidet einen späteren Streit. Und warum nicht schon zu Lebzeiten, quasi mit warmer Hand, schenken? Damit ließen sich auch eventuell Steuerfreibeträge mehrfach nutzen.

Rechtsanwälte Dr. Endress & Partner GbR
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