Ausgangsbeschränkungen

Corona-Krise: Was dürfen wir und was nicht?

HERSBRUCKER SCHWEIZ – Nachdem bis Mitte April strikte Ausgangsbeschränkungen geherrscht hatten, stehen nun die nächsten Lockerungen an. Welche Bereiche das betrifft, haben wir hier zusammengefasst.

Vergangene Woche bemängelte ein Leser bei der HZ die Umstände mit Anglern am Happurger Stausee. Dort seien Sicherheitsabstände nicht eingehalten worden. Auf Nachfrage erklärte die Polizei, dass die Bevölkerung sich in der Regel gut an die Bestimmungen halte und es sich um Einzelfälle handle. Nachfolgend die laut Innenministerium gültigen Bestimmungen:

Mit wem darf ich an die frische Luft?

Alleine, mit einer Person aus dem eigenen Hausstand und seit Montag, 20. April mit einer haushaltsfremden Person. Bei gemeinsamen Aktivitäten an der frischen Luft ist weiter ein Sicherheitsabstand von mindestens anderthalb Metern einzuhalten. Das Kontaktverbot gilt bis zum 3. Mai.

Was droht bei Zuwiderhandlung?

Eine Bußgeld von bis zu 25 000 Euro. Bei vorsätzlichen Verstößen sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren, wenn dadurch etwa jemand angesteckt wird.

Darf mein Kind mit anderen Kindern spielen?

Das Kontaktverbot gilt für alle. Seit Montag, 20. April darf ein Kind ein weiteres Kind, das nicht im gleichen Haushalt lebt, zum Sport oder Spielen treffen.

Darf ich meine Eltern/Großeltern besuchen?

Kontakte zu Menschen in Risikogruppen, also hauptsächlich älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, sind generell zu unterlassen. Dennoch ist es erlaubt und sogar erwünscht, jenen etwa beim Einkauf zu helfen. Seit Montag, 20. April sind Treffen mit einem Eltern- oder Großelternteil auch ohne Hilfebedarf erlaubt.

Darf ich einen alten, alleinstehenden Nachbarn besuchen?

Seit Montag, 20. April sind auch Treffen mit haushaltsfremden Senioren an der Luft erlaubt.

Darf ich mich mit Freunden auf die Wiese legen oder auf eine Parkbank setzen, wenn wir Abstand halten?

Ja, das ist beim Treffen mit einer haushaltsfremden Person und der Einhaltung des Sicherheitsabstands erlaubt.

Darf ich auf den Friedhof gehen?

Ja, seit Montag, 20. April auch in Begleitung des Lebenspartners oder einer weiteren haushaltsfremden Person.

Darf ich ein Auto beim Händler kaufen/Probe fahren?

Autokauf und Probefahrt sind seit Montag, 27. April wieder möglich, da Kfz-Händler wieder geöffnet haben dürfen. Dennoch sollte auch hier auf den Mindestabstand von anderthalb Metern und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung geachtet werden. Kunde und Verkäufer sollten nach Möglichkeit nicht gleichzeitig zusammen im Auto sitzen.

Welche Läden dürfen wieder öffnen?

Seit Montag, 20. April dürfen der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken und Geldautomaten, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Verkauf von Presseartikeln, Filialen des Brief- und Versandhandels, Post, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Tierbedarf, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Reinigungen und der Online-Handel geöffnet haben.

Seit Montag, 27. April dürfen Buchhandlungen, Kfz-Handel und Fahrradhandel geöffnet haben. Ab diesem Datum ist auch die Öffnung von sonstigen Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von höchstens 800 Quadratmetern zulässig. Der Betreiber muss dazu sicherstellen, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Läden, deren Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter ist, dürfen auch dann nicht öffnen, wenn sie die Fläche durch Sperrungen einzelner Bereiche reduzieren. In Läden gilt seit Montag, 27. April die Mundschutzpflicht.

Ab wann dürfen Friseure wieder öffnen?

Mit Hygienekonzept und nach Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz ist die Öffnung ab Montag, 4. Mai geplant.

Ist Wassersport erlaubt?

Ja. Darunter fallen Schwimmen, Segel- oder Ruderboot fahren, Stand-Up-Paddeln, Kitesurfen, Windsurfen. Nicht erlaubt ist motorisierter Wassersport, weil hier der sportliche Aspekt der Bewegung an der frischen Luft in den Hintergrund tritt. Auch hier gilt: nur alleine, seit Montag, 20. April mit einer weiteren haushaltsfremden Person, oder Angehörigen des eigenen Hausstandes.

Darf ich einen Ausflug an einen Badesee oder in die Berge machen?

Davon wird dringend abgeraten. Bewegung an der frischen Luft sollte besser im näheren Umkreis des eigenen Wohnsitzes stattfinden. Es geht dabei auch um den Schutz der Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdiensten, die wegen der Pandemie ohnehin ausgelastet sind.


Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?

Ja, auch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner. Seit Montag, 20. April sogar mit einer haushaltsfremden Person.

Darf ich in meinen Schrebergarten?

Ja, auch mit Angehörigen des eigenen Hausstandes oder dem Lebenspartner. Seit Montag, 20. April auch mit einer haushaltsfremden Person.

Ist der ÖPNV weiter in Betrieb?

Der öffentliche Personennahverkehr ist essentiell für die Gesellschaft. Deswegen ist es wichtig, dass der ÖPNV auch weiter zuverlässig funktioniert. Viele Menschen sind auf den ÖPNV angewiesen. Für die Benutzung des ÖPNV gilt ab Montag, 27. April die Mundschutzpflicht. Zudem sind die Hygieneregeln einzuhalten.

Darf ich Angeln gehen?

Angeln fällt auch unter Bewegung an der frischen Luft und ist erlaubt, auch in Begleitung des Partners oder einer haushaltsfremden Person. Der Sicherheitsabstand von anderthalb Metern ist einzuhalten. Gemeinschaftsfischen hingegen ist verboten. Es gibt keine Kilometergrenze zum Angelgewässer, bei größerer Anfahrt ist jedoch die Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen.

Darf ich Jagen gehen?

Jagen gilt ebenfalls als Bewegung an der frischen Luft und ist allein oder in Begleitung des Partners oder einer haushaltsfremden Person erlaubt. Der Sicherheitsabstand zu Dritten ist einzuhalten.

Alle Infos zum Nachlesen unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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