HERSBRUCK – Eine regelrechte Bruchlandung legte ein heute 61-jähriger E-Bike-Fahrer auf dem Radweg zwischen Neunhof und Eschenau hin, als er im Dezember 2018 gegen einen unbeleuchteten Bauzaun fuhr. Die Schuldfrage wurde schließlich ein Fall für das Hersbrucker Amtsgericht.
Angeklagt ist der heute 33-jährige Bauleiter, der die Wegsperre in Auftrag gegeben hatte. Er hatte Widerspruch gegen seinen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 80 Euro eingelegt und zieht nun vor Gericht. Doch die Vorwürfe wiegen schwer: Kurz vor Weihnachten 2018 habe er angeordnet, den Bauzaun aufzustellen.
Mit fatalen Folgen für den Geschädigten: Er fuhr ungebremst mit seinem E-Bike gegen den unbeleuchteten Zaun, zog sich dabei eine Gehirnerschütterung und Prellungen zu und brach sich das Jochbein. Drei Tage lag er im Krankenhaus und war einen Monat lang arbeitsunfähig. Die Anklage lautet auf fahrlässigen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und fahrlässige gefährliche Körperverletzung.
Kein Radweg bis Frühjahr
Der 33-Jährige, der dafür geradestehen soll, schildert die Geschichte anders: Vielmehr habe er nicht gewusst, wie er den befahrbaren, aber noch nicht von behördlicher Seite für den Verkehr freigegebenen Radweg hätte anders absperren sollen. Die Stadt Lauf habe sich den Winterdienst noch sparen wollen und deshalb angeordnet, ihn bis ins Frühjahr noch zu sperren, obwohl er eigentlich schon fertig war. Der Angeklagte habe gewusst, dass der Bauzaun in der Form, in der er schlussendlich den Weg sperrte, dafür gerade bei Dunkelheit nicht ausreichen würde und habe deshalb Schilder und Leuchten angefordert, die jedoch am Unfalltag noch nicht geliefert waren.
Dennoch habe er weisungsgemäß den Weg absperren lassen – dann eben unbeleuchtet – und ging zur Weihnachtsfeier, die am selben Abend stattfand. Und bestätigt, dass er sich die Baustelle nicht mehr angesehen und damit nicht überprüft hat, wie sichtbar die Sperre ist. Für die Beschilderung sei ohnehin ein Unternehmen für Verkehrstechnik zuständig gewesen.
Dem Geschädigten hilft das freilich nicht. Er sagt aus, dass er sich lediglich daran erinnern kann, von Neunhof kommend auf den Radweg gefahren zu sein. Seine nächste Erinnerung handelt vom Aufwachen im Krankenwagen. Auf Nachfrage erklärt er, dass er, wie wohl viele andere, schon vor seinem Unfall regelmäßig auf dem Radweg unterwegs war, unter anderem am Morgen des Tattags. Mittlerweile sei er vollständig genesen.
Auf andere verlassen
Der Bauarbeiter, der den Bauzaun tatsächlich aufgestellt haben soll, bestätigt, dass der Angeklagte einen klaren Absperrplan hatte. Darin vorgesehen war die Sperre mit Zäunen und Beleuchtung. Er habe die Zäune aufgestellt und sich darauf verlassen, dass das Verkehrstechnikunternehmen sich der Beleuchtung annehmen. Allerdings habe er auch gewusst, dass Radfahrer und Fußgänger den Weg bereits nutzen, auch wenn dieser von behördlicher Seite aus noch nicht freigegeben war.
Der Verteidiger regt daraufhin an, das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Sein Mandant sei derjenige, der die Verantwortung für mangelhafte Planung der Stadt Lauf und der Gemeinde Eckental übernehmen müsse. Diese schöben sich nun entweder gegenseitig oder der Absperrfirma die Schuld zu, während der 33-Jährige einen Strafbefehl erhalte.
Die Staatsanwältin verweist dagegen auf die schweren Verletzungen des Geschädigten und eine einschlägige Vorstrafe. Auch nach Rücksprache mit der Zweigstelle für Verkehrsstrafsachen kommt eine Einstellung für die Anklagevertretung nicht infrage. Die Verteidigung zieht darauf den Einspruch gegen Strafbefehl zurück. Es bleibt bei der Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 80 Euro.
Haben e-bikes kein Licht um zu sehen, wo man nachts hinfährt? Geparkte Autos, Bäume etc. sind auch nicht beleuchtet. Immer mies, wenn man für die eigene Inkompetenz anderen die Schuld gibt.
Also ganz ehrlich… da wird ein Rad- und Fußgängerweg für viel Geld gebaut und dann will man sich den Winterdienst sparen? Die Leute sollten also im Ernst neben dem fertig gestellten Weg weiterhin auf der gefährlichen Staatsstraße laufen und radfahren? Wer das zu verantworten hat, gehört angeklagt und hat an seinem Posten absolut nichts mehr zu suchen. Das ist doch unerhört!!!