ENGELTHAL – Für den neuen gemeindlichen Bauhof ist der Baubeginn erfolgt. Die bisherigen Arbeiten liegen voll im Zeitplan. Bis Mitte Mai sollen die Streifenfundamente und die Bodenplatte fertig sein. Daneben sorgen Freistellungen für Bauvorhaben im Bebauungsplan „Brunnäcker 2“ erneut für Diskussionen im Gemeinderat.
Zur Information über den Bau fortschritt des neuen gemeindlichen Bauhofs trafen sich die Gemeinderäte und der 2. Bürgermeister Christian Wirthmüller, der den verhinderten Bürgermeister Günther Rögner vertrat, mit Architekt Robert Resch an der Baustelle im Gewerbegebiet. Resch erläuterte, dass die Erdarbeiten bereits abgeschlossen sind und der Zeitplan bisher voll eingehalten wird. Vom Boden wurde die oberste Schicht abgetragen, dann die Fläche unten mit Recycling-Material und oben mit Mineralbeton aufgefüllt. Insgesamt wurde das Geländeniveau um rund einen Meter erhöht.
Allerdings mussten die Fundamente für die Hallenträger mit vier Metern tiefer als geplant gegründet werden, so Resch. Ursächlich dafür war die vom Bodengutachter festgestellte mangelnde Festigkeit des Untergrunds, was Resch mit „der Boden ist ein uneinsehbares Gewerk“ kommentierte. Die Kosten für die Erdarbeiten würden aber trotzdem im geplanten Rahmen liegen, weil er hier einen kleinen Puffer eingeplant hatte. Als Hallenboden müsste als Anforderung des Prüfstatikers zudem eine Betonplatte eingebaut werden. Aufgrund des weichen Bodens würde die Betonplatte zur Steifigkeit der Halle beitragen, erklärte Resch.
Abschließend wurden mit den Gemeinderäten noch die Farben für die Halle festgelegt. Für die Seiten einigte man sich auf ein „Aluminiumgrau“, das Dach wird mit „Lichtgrau“ etwas heller und die Tore erhalten die Farbe „Enzianblau“. Resch wies noch darauf hin, dass der Einbau der Streifenfundamente und der Bodenplatte bis etwa Mitte Mai abgeschlossen sein soll, danach könnten die Hallenbauer tätig werden, wobei die Halleneinzelteile bereits angefertigt werden.
In einem weiteren Punkt der anschließenden Sitzung wurde der in einer Bürgerversammlung geäußerte Wunsch nach Verlängerung der Brenndauer der Straßenbeleuchtung an Wochenenden beraten. Bisher wird die Beleuchtung an allen Tagen in Engelthal von 1 bis 4.30 Uhr und in den Ortsteilen von 0 bis 4.30 Uhr abgeschaltet. Nach Auskunft der N-Ergie könnten diese Schaltzeiten für die Wochenenden geändert werden, für die Neuprogrammierung würden einmalig 500 Euro anfallen. Weil sich die Stromkosten nach Schätzung der N-Ergie allerdings um rund 1300 Euro pro Jahr erhöhen würden, wurde die Neuprogrammierung verworfen. Nun sollen an bestimmten Terminen wie Kirchweih oder Sylvester die Schaltzeiten jeweils manuell von den Gemeindearbeitern geändert werden.
Ebenfalls in einer Bürgerversammlung wurde die Aufstellung von „Dogstations“ für Hunde-Hinterlassenschaften angeregt. Die Kosten pro Stück betragen 335 Euro netto. Weil im Haushalt nur 1500 Euro dafür eingeplant sind und noch nicht klar ist, ob diese Einrichtungen angenommen werden, sollen vorerst nur vier Stationen angeschafft und an den am meisten benutzten Wegen in Engelthal aufgestellt werden. Die ursprünglich zur Anschaffung der „Dogstations“ angedachte Erhöhung der Hundesteuer wurde nicht näher diskutiert. Derzeit nimmt die Gemeinde über die Hundesteuer 2625 Euro pro Jahr ein, bei 88 gemeldeten Hunden.
Für eine längere Diskussionen sorgte eine Tekturplanung für zwei bereits begonnene Doppelhaushälften im Baugebiet „Brunnäcker 2“. Hier hatte das Landratsamt den Bau einstellen lassen, nachdem festgestellt wurde, dass bei den Bauanträgen die Befreiung für die Abweichung bei der Traufhöhe nicht erteilt worden war. Im eingereichten ersten Plan war die Traufhöhe ohne Maßangabe eingezeichnet, was aber weder von der gemeindlichen Baubehörde noch vom Landratsamt festgestellt bzw. bemängelt wurde. Nun sollte mit der Tekturplanung die Befreiung der Abweichung von der Vorgabe erteilt werden. Den Vorwurf der Bauherren, die Baupläne hätten von Gemeinde und Landratsamt genau geprüft werden müssen, wies Wirthmüller zurück. Korrekte Pläne einzureichen sei ausschließlich Aufgabe des Bauherren und seines Planers.
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Während Wirthmüller seine Zustimmung für die Befreiung nicht erteilen wollte, weil „der Bau jetzt sehr wuchtig wirkt und nah an der Grundstücksgrenze steht“, entgegnete Stefan Müller, er hätte dem Bauplan trotzdem zugestimmt, auch wenn damals die Traufhöhe angegeben gewesen wäre. Dieser Argumentation schlossen sich andere Gemeinderäte ebenfalls an. Bernd Schalli bemängelte zudem, warum der vom Landratsamt genehmigte Bauplan nun nochmals infrage gestellt werde. Horst Wild wies auf den bereits begonnenen Bau hin, „wenn jetzt die Befreiung verweigert wird, würden hohe Kosten für den Bauherren entstehen“.
Gundi Meyerhöfer warf ein, dass bereits im Bauantrag die Größe des Baukörpers ersichtlich war, was natürlich auch Nachbarn beeinträchtigen würde. Sie kritisierte aber die ihrer Meinung nach zu vielen Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplanes. In der folgenden Abstimmung wurde dann mit sieben zu fünf Stimmen die nachträgliche Befreiung doch erteilt.
Abschließend informierte Wirthmüller noch über die erfolgte Kreditaufnahme für den Neubau des Bauhofs. Für die Kreditsumme von 150 000 Euro würde der Zinssatz bei zehn Jahren Laufzeit null Prozent betragen.
Immerwieder schön zu lesen dass Gemeinden eine 0% Finanzierung für diese Summe bekommen. Als Privatmann schaut man da mal dezent in die Röhre.