NÜRNBERGER LAND – Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat es bestätigt: Die Inzidenz im Nürnberger Land liegt den dritten Tag in Folge über einem Wert von 100. Damit gelten ab Freitag strengere Regeln.
Private Zusammenkünfte sind nur noch mit einer haushaltsfremden Person erlaubt, Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht.
Ausgangssperre: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet.
Einzelhandel: Der Lebensmitteleinzelhandel bleibt geöffnet. Das gilt auch für Ladengeschäfte wie Optiker, Buchhandlungen, Blumenfachfachgeschäfte und Gartenmärkte – die Corona-Verordnung des Freistaats listet die Ausnahmen auf.
Alle anderen müssen ab Freitag zurück zu „Click and Meet“ mit vorherigem Schnelltest. Das bedeutet, dass Kunden nur noch mit einem Termin und einer entsprechenden Bescheinigung über den Test einkaufen dürfen.
Bei Friseuren und bei der Fußpflege gilt ebenfalls eine Testpflicht. Hier muss das Personal auch FFP2-Masken tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, also auch Kosmetik und Nagepflege.
Nach wie vor verboten sind Freizeitveranstaltungen und Außengastronomie.
Museen und Galerien sind ebenso geschlossen wie Theater und Konzertsäle. In Lauf trifft diese Regelung etwa das Industriemuseum, das seinen Betrieb erneut einstellen muss.
Sport: Es ist nur kontaktfreier Sport alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt. Für Kinder unter 14 Jahren ist kontaktfreier Sport unter freiem Himmel in Gruppen von höchstens fünf Kinder erlaubt, für dazugehörige Trainer gilt eine Testpflicht.
Die Spiel- und Bolzplätze sowie die Skateanlagen bleiben geöffnet.
Schulen: Es findet Distanzunterricht statt. Ausgenommen davon sind die Grundschulen sowie die Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen. Auch Abschlussklassen bleiben im Wechselunterricht, Tests sind vorgeschrieben.
Kindertagesstätten: Die Kitas kehren wieder zur Notbetreuung zurück. Gebracht werden können nur Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können.
Lockerungen sind nach fünf Tagen mit einem Inzidenzwert von unter 100 vorgesehen, sie greifen dann ab dem übernächsten Tag – im Nürnberger Land also frühestens ab Mittwoch nächster Woche.