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Informationsveranstaltung zu Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
Vorsorge zu treffen, ist nicht nur eine Frage des Alters: Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder im Alter in die Situation kommen, dass er seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Deshalb sollte man sich frühzeitig die Frage stellen, wer im Ernstfall die Entscheidungen treffen darf und welche Möglichkeiten es gibt, seine Wünsche und Vorstellungen zu dokumentieren. Ohne Vollmacht sind auch nahe Angehörige rechtlich nicht befugt, diese Entscheidungen umfassend zu treffen. Zur Dokumentation des eigenen Willens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gibt es auch die Möglichkeit der Patientenverfügung.
Falls Sie eine Hin- und Rückfahrt benötigen werden Sie gerne von zu Hause abgeholt.Bitte melden Sie sich bis zum 31.03.2025 bei den Busfahrer Hans-Peter Walter. Telefonnummer 09183/8503 oder +0171/3857910
Die Veranstaltung soll helfen, offene Fragen zu klären und Unsicherheiten abzubauen. Es werden die Unterschiede zwischen den verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge erklärt und es besteht die Möglichkeit eigene Fragen und persönliche Anliegen einzubringen. Nähere Informationen gibt es unter 09151/8377-10, www.diakonie-nah.de. Referent: Jürgen Baumann, Mitarbeiter des Betreuungsvereins Diakonie NAH e.V., Nikolaus-Selnecker-Platz 2, 91217 Hersbruck
Der Eintritt ist frei.