Bis 1. April

Walzen von Grünland: Frist verlängert

Ein Landwirt beim Walzen einer Grünfläche.
Ein Landwirt beim Walzen einer Grünfläche. | Foto: Regierung von Mittelfranken/KI generiert2026/03/0b4ea70140504297860e1ef4bfa9bdcea600cdc6_max1024x.jpg

NÜRNBERGER LAND – Das Walzen von Grünland ist zum Schutz von Wiesenbrütern nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz nur bis 15. März erlaubt. Die Regierungen können jedoch das Walzen auch nach dem 15. März unter bestimmten Voraussetzungen gestatten.

Die Voraussetzungen liegen vor, wenn den Landwirten aufgrund der schlechten Witterung und zu nasser Böden das Walzen bis zu diesem Termin nicht möglich war. Der diesjährige Winter war geprägt von hohen Niederschlagsmengen und einem kalten und schneereichen Februar. Das Walzen dient den Landwirten zur Wiederherstellung einer gleichmäßigen Bodenoberfläche und zur Verbesserung der Wasser- und Wärmeleitung des Bodens. Weitere Vorteile des Walzens sind, dass die Bestockung der Gräser angeregt und die Durchwurzelung der Grasnarbe gefördert wird.

Um den Landwirten die Möglichkeit zu geben, das Walzen nachzuholen, verlängert die Regierung von Mittelfranken per Allgemeinverfügung die Frist bis 1. April. Damit den gegebenenfalls bereits brütenden Arten keine Gefahr für ihre Gelege droht, werden die kartierten Wiesenbrütergebiete von der Verlängerung vorsorglich ausgeschlossen.

Info: Die Allgemeinverfügung mit einer Karte und Liste der betreffenden Wiesenbrütergebiete wurden im Amtsblatt veröffentlicht und kann auf der Internetseite www.regierung.mittelfranken.bayern.de/amtsblatt eingesehen werden.

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