NÜRNBERGER LAND - Die Schuleingangsuntersuchung ist reformiert worden, um Kindern bestmögliche Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart zu bieten und für mehr Chancengleichheit zu sorgen. Künftig findet die Untersuchung früher und mit einem erweiterten Untersuchungsspektrum statt, damit Förderbedarfe rechtzeitig erkannt und notwendige Unterstützungsmaßnahmen frühzeitig eingeleitet werden können.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum erfolgreichen Übergang vom Kindergarten in die Schule haben zu einer Überarbeitung der Schuleingangsuntersuchung in Bayern geführt. Dabei steht künftig weniger die Frage im Mittelpunkt, ob ein Kind „schulfähig“ ist. Vielmehr soll frühzeitig erkannt werden, ob und in welchen Bereichen ein Kind Unterstützung benötigt. Der Bayerische Ministerrat hat die flächendeckende Einführung der reformierten Schuleingangsuntersuchung beschlossen. Im Landkreis Nürnberger Land wird das neue Konzept ab Juli 2026 unter der Bezeichnung „reformierte Schuleingangsuntersuchung“ (rSEU) eingeführt.
Bislang findet die Schuleingangsuntersuchung in Bayern zwischen zwölf und drei Monaten vor Schulbeginn statt. Für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen reicht dieser Zeitraum häufig nicht aus, um bestehende Rückstände bis zum Schuleintritt durch gezielte Förderung aufzuholen.
Besonders wichtig ist eine frühzeitige Behandlung von Störungen beim Seh- oder Hörvermögen, die in der frühen Kindheit beginnen sollte. Lesen, Schreiben und Rechnen zählen zu den grundlegenden Fähigkeiten für den schulischen Erfolg. Bereits im Kindergartenalter entwickeln Kinder wichtige Vorläuferfähigkeiten in diesen Bereichen. In Deutschland ist etwa jedes achte Schulkind von einer schulrelevanten Teilleistungsstörung wie einer Lese-Rechtschreib- oder Rechenschwäche betroffen. Frühzeitige Förderung kann hier entscheidend sein, auch um einem chronischen Verlauf oder einer entstehenden Verhaltensstörung vorzubeugen.
Untersuchungszeitpunkt um ein Jahr vorverlegt
Die reformierte Schuleingangsuntersuchung umfasst deshalb zusätzliche Untersuchungsbereiche. Neben den bisherigen Untersuchungen werden künftig auch Rechenvorläuferfähigkeiten überprüft, die Grundlage sind, um die Techniken des Rechnens erwerben zu können. Auch die visuelle Wahrnehmung wird getestet. Hierbei handelt es sich um die Fähigkeit, Gesehenes richtig zu verarbeiten. Außerdem wird der Untersuchungszeitpunkt um ein Jahr vorverlegt. Nach vollständiger Umsetzung der Reform sind die Kinder zum Zeitpunkt des ersten Screenings zwischen viereinhalb und fünf Jahre alt. Die durchgeführten Tests sind dabei standardisiert und an das Alter der jüngeren Kinder angepasst. Am Einschulungsalter und am Zeitpunkt der Einschulung ändert sich nichts.
Ziel der rSEU ist es, Entwicklungsverzögerungen oder körperliche Einschränkungen möglichst früh zu erkennen und Familien bei Bedarf zu geeigneten Unterstützungs- und Förderangeboten zu beraten. In vielen Fällen ist eine häusliche Förderung oder eine Förderung durch die Kindertagesstätte ausreichend. In anderen Fällen kann durch Fördermaßnahmen Kindern und ihren Familien der Start in die Schulzeit erleichtert werden. Die rSEU versteht sich daher ausdrücklich nicht als „Prüfung“, sondern als Unterstützung für die Eltern, frühzeitig die für das Kind bestmöglichen Hilfen zu finden.
Seit dem 20. Mai 2026 werden erstmals Kinder des Landkreises Nürnberger Land, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren wurden, zur reformierten Schuleingangsuntersuchung eingeladen. Wie bisher werden die Eltern vom Gesundheitsamt angeschrieben, über die rSEU informiert und mit ihrem Kind zu dieser eingeladen. Die Einladungen werden gestaffelt nach Alter versendet. Eltern, die noch keinen Einladungsbrief erhalten haben, müssen sich daher nicht beim Gesundheitsamt melden. Die Umstellung auf den vorgezogenen Untersuchungszeitpunkt wird sich voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Während der Umstellungsphase können noch nicht alle Kinder im vorletzten Kindergartenjahr untersucht werden. Das Untersuchungsschema bleibt jedoch innerhalb eines Einschulungsjahrgangs einheitlich.
Info: Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Gesundheitsamtes Nürnberger Land unter https://www.nuernberger-land.de/seu.
