FEUCHT – Mit einer neuen Förderrichtlinie ist zum 1. Oktober 2025 wieder das Klimaschutzprogramm des Marktes Feucht gestartet, das Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Förderungen ermöglicht.
Auf Antrag können die Errichtung von PV-Anlagen und Batteriespeichern gefördert werden, die Umwandlung von versiegelten Flächen in Vegetationsflächen, die Begrünung von Flachdächern, die Pflanzung von heimischen Hecken oder die Beschaffung von Lastenrädern. Auch Maßnahmen wie Solarthermie, Lüftungssysteme mit Wärmetauschern, Speicher- oder Versickerungsanlagen für Regenwasser sowie die Erhaltung alter Bäume sind förderwürdig.
Alle näheren Informationen zum Klimaschutz-Förderprogramm sind auf der Website des Marktes Feucht unter www.feucht.de in der Rubrik „Bauen, Wirtschaft & Umwelt“ dargestellt. Der Online-Antrag ist unter www.feucht.de/online-antrag-foerderung-klimaschutzprogramm zu finden.
Info: Fragen zum Thema Klimaschutzprogramm und Förderungen können per E-Mail an [email protected] gerichtet werden.