Schulbegleiter

CSU, Freie Wählern und Grüne setzen sich für Reform des Bundesteilhabegesetzes ein

Norbert Dünkel stellte in München das Pooling-Modell für Schulbegleiter vor und forderte, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingung hierfür auf den Weg bringen müsse.
Norbert Dünkel stellte in München das Pooling-Modell für Schulbegleiter vor und forderte, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingung hierfür auf den Weg bringen müsse. | Foto: CSU-Fraktion2025/07/Duenkel.jpg

NÜRNBERGER LAND – Die Landtagsfraktionen von CSU, Freien Wählern und Grünen setzen sich für eine Reform des Bundesteilhabegesetzes ein.

Ziel ist die rechtssichere und flächendeckende Einführung eines kindgerechten Schulbegleitermodells auf Grundlage des sogenannten Pooling-Prinzips. Dabei handelt es sich um den flexiblen Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf.

Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel (CSU), Vorsitzender der AG Inklusion und Mitglied des Bildungsausschusses, betont die Vorteile: „Ein modernes Schulbegleitermodell muss pädagogisch sinnvoll, rechtssicher und finanzierbar sein. Pooling bietet die Chance, diese Anforderungen zu vereinen: mehr Inklusion, weniger Stigmatisierung – und eine dringend notwendige Entlastung der öffentlichen Haushalte.“

Bisher bestehe ein Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitung im 1:1-Verhältnis. Gruppenbegleitung – also Pooling – ist hingegen nur in Ausnahmefällen möglich. „Diese Regelung wird jedoch den Anforderungen eines inklusiven Schulalltags und den tatsächlichen Bedingungen im Bildungssystem nicht mehr gerecht. Zudem besteht die Gefahr, dass die Kinder durch Einzelbegleitung stärker stigmatisiert werden“, heißt es in einer Pressemitteilung aus Dünkels Büro.

Ein von Dünkel initiierter, wissenschaftlich begleiteter Modellversuch in Mittelfranken zeige jedoch: Das Pooling-Modell sei pädagogisch sinnvoll, flexibler einsetzbar und führe zu weniger Ausgrenzung. Schulbegleiter werden dabei in einem Pool organisiert und je nach Bedarf den Schülerinnen und Schülern zugewiesen. Auf Basis der individuellen Bedarfe wird ein Budget für Schulen oder Träger bereitgestellt, das flexibel eingesetzt werden kann – auch für Kinder ohne formalen Anspruch, sofern die Betreuungskapazitäten dies zulassen.

Angesichts stark steigender Fallzahlen und Kosten – die pro Schulbegleitung bis zu 50.000 Euro jährlich betragen können – sieht Dünkel im Pooling-Modell eine notwendige und realistische Lösung: „Ein Schulbegleiter betreut künftig mehrere Kinder gleichzeitig, wenn dies pädagogisch und organisatorisch vertretbar ist. Die Einzelbegleitung muss zur Ausnahme werden.“

Zahlen steigen auch im Landkreis

Auch im Nürnberger Land zeigt sich der Handlungsbedarf: Im vergangenen Jahr wurden an 51 Schulen Schulbegleiterinnen und -begleiter eingesetzt. Die Zahl der unterstützten Kinder ist in den letzten zehn Jahren von 14 auf 125 gestiegen. Zehn Träger bieten im Landkreis entsprechende Leistungen an. Dünkel: „Diese Entwicklung zeigt deutlich: Der Förderbedarf wächst – ebenso wie die Kosten. Wir brauchen dringend ein Umdenken. Das Pooling-Modell ist der richtige Weg für eine zukunftsfähige Inklusion.“

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