Sexueller Missbrauch vor Gericht

Mann (35) verliebt in Mädchen (13): Mildes Urteil

HERSBRUCK (sw) – Für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern hat der Gesetzgeber ein hartes Strafmaß vorgesehen: Er wird mit mindestens zwei Jahren Gefängnis bestraft. Und auch die Definition „Kind“ ist klar umrissen: bis zum 14. Lebensjahr. Gestern allerdings wurde vor dem Hersbrucker Amtsgericht ein Fall verhandelt, bei dem es den Anschein hatte, als ob selbst Richter und Staatsanwalt sich diesmal eine weichere Grenze gewünscht hätten.

Thomas Z.* sitzt auf der Anklagebank und sieht aus, als hätte er die ganze Nacht geweint. Der Mann aus dem Landkreis schluckt, als die Anklage gegen ihn verlesen wird. Fünf Fälle des sexuellen Missbrauchs eines damals 13 Jahre alten Mädchens werden ihm vorgeworfen, in drei Fällen wird der Missbrauch als schwer eingestuft. Als „schwer“ gilt, wenn irgendetwas in den Körper des Kindes eingeführt wurde.

Doch hier sitzt kein Pädophiler, hier sitzt ein Familienvater und Ehemann, der sich komplett verzettelt hat.

Zuerst in seiner Ehe. Probleme hätten er und seine Frau gehabt, erzählt er nach dem Prozess. Ein befreundetes Ehepaar bot ihm damals, es war im Frühjahr 2012, an, doch einstweilen zu ihnen zu ziehen. Thomas Z. nahm dankend an, man kannte sich schon länger, die beiden Ehepaare und die jeweils dazu gehörenden Kinder, sein Sohn Micha* (damals 8) und deren Tochter Jana* (damals 13). Mit dem Mädchen kam Thomas Z. immer gut klar.

Thomas Z. bezog ein Dachgeschoss-Stübchen im Haus der Bekannten, um Luft zwischen sich und die Probleme zu Hause zu lassen. Und dann passierte etwas, was der damals 35-Jährige nicht geplant hatte. „Ich konnte mit Jana über meine Probleme reden. Sie hat mir Ratschläge gegeben, sie ist geistig doch schon viel weiter“, erklärt er vor Gericht. Dass das Mädchen wesentlich erwachsener wirkt, hielt damals auch die Kriminalpolizei fest: Sie sei für ihr Alter „geistig und körperlich weit entwickelt“, so steht es in den Akten.

Die Zuneigung zu dem Mädchen habe sich „zur Liebe entwickelt“, berichtet Thomas Z. flüssig und leise. Zu gegenseitiger, wie er anmerkt.

Jana war bis über beide Ohren in Thomas Z. verliebt. Wäre sie nur wenige Monate älter, wäre die Beziehung zwar moralisch anfechtbar, aber nicht rechtlich. Thomas Z. „wusste, dass es falsch ist, dass ich das nicht darf, aber…“ – er zuckte hilflos mit den Achseln.

Es gab keinen Geschlechtsverkehr, dafür Küssen, Streicheln, Fummeln an fünf Tagen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres. Und in der letzten Situation erwischte Janas Mutter das Pärchen. Sie zeigte Thomas Z. an.

Z. packte noch an diesem Tag seine Koffer, ging zurück zu seiner Frau, gestand das intime Verhältnis zu Jana. Dann nahm er sich Rechtsanwalt Bernd Wittmann und ging mit ihm zur Kripo.

Dort sagte er alles aus – viel mehr, als Jana in ihrer Zeugenvernehmung eingeräumt hat. Das Mädchen wollte den Mann, in den es verliebt war, schützen. Thomas Z. allerdings schützte sich nicht, er legte alles offen dar, was im Prozess ein weiterer Pluspunkt für den Mann gewesen ist.

Dieser Fall ist nicht typisch für die Anklage „schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“. „Nun: Welche Strafe soll der Angeklagte nun bekommen? Es ist eine schwierige Frage“, so stellte es sich auch für Staatsanwalt Torsten Haase dar. Für ihn war es ein minderschwerer Fall. Begründung: Die beiden hatten eine Beziehung; er ist nicht vorbestraft und einsichtig; er hat sofort alles gestanden und zwar mehr, als er musste.

Thomas Z. sah bei diesem Plädoyer erleichtert aus, er ahnte wohl, dass er mit einem blauen Auge davonkam. So war es denn auch. „Obwohl der Schutz unserer Kinder Priorität hat“, erkannte auch Richter André Gläßl die mindere Schwere dieses Falls. Er verurteilte Thomas Z. zu zwei Jahren, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Außerdem muss Z. 3000 Euro an den Kinderschutzbund Nürnberg zahlen.

Thomas Z. nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an. „Es tut mir so leid, was ich dem Kind, seiner Familie und meiner Familie angetan habe“, sagte er. Dann ging er nach draußen. Auf dem Gang wartete seine Ehefrau. Die beiden wollen versuchen, ihre Ehe wieder aufzubauen. *Namen geändert

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