HERSBRUCK – Maske auf, Abstand halten, Kontakte beschränken – die Corona-Maßnahmen sind bekannt, dennoch verstoßen immer wieder Menschen gegen die Regeln. Das beschäftigt auch die Justiz.
Bis zu 150 Euro für Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen, bis zu 250 Euro für Verstöße gegen die Maskenpflicht – wer sich nicht an die Bestimmungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hält, muss mitunter tief in die Tasche greifen. In der Regel siegt die Einsicht und die Erwischten bezahlen, erklärt Richter Thomas Bartsch, Direktor des Hersbrucker Amtsgerichts.
Einige jedoch legen Widerspruch ein und ziehen vor Gericht. Im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Hersbruck kam das bislang jedoch selten vor, eine mittlere einstellige Zahl an Verfahren hatte das Gericht bislang zu behandeln.
Einer von ihnen ist Frank J. (Name geändert). Er wurde Ende April am Schnaittacher Marktplatz von der Polizei kontrolliert, weil er mit mehreren Personen aus zu vielen verschiedenen Hausständen in der Öffentlichkeit ein Bier getrunken hatte. Der Senior gibt an, dass er mit seiner Frau auf dem Heimweg von Lauf war, sie ihn nahe einer Apotheke am Marktplatz absetzte, um Rezepte von zuhause zu holen, die sie dann gemeinsam einlösen wollten. Er habe dort gewartet, sich die Zeit vertrieben, ein Bier gekauft und habe zufällig am Platz Bekannte getroffen.
„Ich wollte nur kurz …“
Als er sich zu der Gruppe gesellte, um sich kurz zu unterhalten, sei die Polizei gekommen. Er betont vor Richter André Gläßl, penibel auf den Mindestabstand geachtet zu haben und dass seine Frau noch während der Aufnahme des Verstoßes hinzugekommen sei. Man sei nur wenige Minuten in der Gruppe zusammengestanden, zudem habe noch kein Alkoholverbot gegolten.
Gläßl weist darauf hin, dass man ein Bier in diesen Zeiten besser zuhause trinken sollte, entspricht aber dennoch dem Antrag, das Verfahren einzustellen. Diesen hatte J.s Anwalt gestellt – einen Tag vor dem Vorfall sei der Bußgeldkatalog aktualisiert worden, man könne unmöglich erwarten, dass jeder sofort über die aktuell gültigen Maßnahmen im Bilde sei.
Entscheidung im Einzelfall
Dennoch: „Das Amtsgericht Hersbruck zieht die Wirksamkeit der Corona-Schutzverordnungen in keiner Weise in Zweifel“, betont Gläßl. Eine Einzelfallentscheidung also. Auch Thomas Bartsch lässt keinen Zweifel daran, dass die Justiz jeden Fall genau prüft.
Und wenn jemand nicht vor Gericht zieht und sich trotzdem weigert, zu zahlen? Dann kann die Justiz einen Gerichtsvollzieher beauftragen, der das Bußgeld vollstreckt, oder im extremsten Fall eine Erzwingungshaft anordnen, bis derjenige zahlt, so Bartsch. Bei Jugendlichen wäre auch eine Ersatzarbeitsleistung denkbar. Das, so der Direktor, sei im Bereich des Amtsgerichts Hersbruck jedoch noch nicht vorgekommen, da meist die Einsicht siege.