Amtsgericht Hersbruck

Jugendliche regelmäßig beim Schwarzfahren erwischt

HERSBRUCK – Wegen Erschleichens von Leistungen stand eine 21-Jährige vor dem Hersbrucker Amtsgericht. Die Röthenbacherin war insgesamt 22 Mal beim Schwarzfahren erwischt worden. Und sorgte vor Gericht für eine angenehme Überraschung.

Regelmäßig fuhr sie mit der Bahn, meist auf der Strecke zwischen Nürnberg und Hersbruck. Einen Fahrschein hatte sie in den 22 Fällen jedoch nicht dabei. Schaden: knapp 100 Euro. „Sehr bedauerlich, eine Riesendummheit und daher richtig“, nennt es Verteidiger Michael Schwarz, über den die Angeklagte den Vorwurf einräumen lässt. Oft habe sie aus Trotz oder Nachlässigkeit keine Fahrkarte gelöst oder dabeigehabt, dieses Problem sei jedoch mittlerweile vom Tisch, weil sie nun eine personalisierte Jahreskarte besitze. Was sie getan habe, tue ihr leid.

Jugendrichterin Susanne Lederer nimmt dies zur Kenntnis, ein Fall des Schwarzfahrens vom vergangenen Dezember – laut Anklage war die 21-Jährige zwischen Hersbruck und Röthenbach unterwegs – wirft eine Nachfrage auf: „Waren Sie auf dem Weg zum Gericht oder vom Gericht nach Hause?“, will die Vorsitzende wissen. Die Angeklagte erwidert, sie sei gerade auf dem Heimweg von Hersbruck aus gewesen. „Nun war mein Vorgänger, Richter Müller, eine imposante Persönlichkeit, hat der Sie wohl nicht hinreichend beeindruckt?“, will Lederer wissen, worauf die 21-Jährige keine rechte Antwort zu geben weiß.

Kippen statt Karte

An jenem Tag war sie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu drei Wochen Arrest verurteilt worden. Statt sich eine Fahrkarte zu kaufen, habe sie ihr Geld auf Anraten ihrer Begleiterin in Zigaretten investiert – und wurde prompt im Zug ohne Ticket erwischt. Zudem wurde sie im März 2019 schon einmal wegen Erschleichens von Leistungen zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Die Jugendgerichtshelferin berichtet von einer schwierigen Kindheit der Angeklagten und den strafrechtlichen Eskapaden. Allerdings habe der Arrest wohl einen bleibenden Eindruck bei der 21-Jährigen hinterlassen. Mittlerweile absolviere sie mit Erfolg eine Ausbildung, ihre Lebensverhältnisse hätten sich stabilisiert, schon allein durch den arbeitsbedingten geregelten Tagesablauf. „Das hört sich nicht schlecht an“, bemerkt die Richterin. Die Gutachterin legt nahe, bei der Angeklagten Jugendstrafrecht anzuwenden, weil sie zum Tatzeitpunkt noch zwischen 18 und 21 Jahre gewesen sei und deutliche Reiferückstände aufweise.

Einstellung einiger Fälle

Ähnlich sieht es die Staatsanwältin. In ihrem Plädoyer verweist sie darauf, dass die Angeklagte wohl nachhaltig vom Arrest beeindruckt sei und bemerkt, dass eine solche Besserung der Lebensumstände, dazu noch aus eigenem Antrieb, nicht unbedingt üblich sei. Daher ist sie auch mit dem Antrag einverstanden, einen Großteil der Fälle einzustellen und fordert lediglich ein Urteil wegen der Vorkommnisse ab dem vergangenen Richterspruch im Dezember 2019.

Für die Angeklagte spreche ihr positiver Lebenswandel, ihre Schuldeinsicht und ihr Geständnis, das einen langen Prozess mit 17 Zeugen verhindert habe. Gegen sie spreche ihre einschlägige Vorstrafe. Daher plädiert sie für eine richterliche Weisung und eine empfindliche Geldauflage von 500 Euro, errechnet am Verhältnis zu ihrem Azubigehalt und zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung. Verteidiger Michael Schwarz schließt sich dem an, stellt die Höhe der Auflage jedoch ins Ermessen des Gerichts.

Richterin Lederer befindet sie für schuldig in drei Fällen und folgt der Staatsanwältin. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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