HARTENSTEIN – Kann das unter dem Arbeitstitel „Kulinario“ geplante und vom Gemeinderat beschlossene Neubau-Projekt an der Höflaser Straße unterhalb der Schule verwirklicht werden oder stimmen die wahlberechtigten Einwohner der Gemeinde Hartenstein kommenden Sonntag im Rahmen eines Bürgerentscheids gegen den geplanten Standort eines Einkaufsmarktes mit Kulturhalle?
Um was geht es dabei genau? In einer achtseitigen Farbbroschüre bzw. bei drei Informationsveranstaltungen erläutert(e) eine „Ratsinitiative pro Kulinario“ (namentlich mit Bürgermeister Werner Wolter und parteiübergreifend mit zehn Ratsmitgliedern) die Vorteile des Neubaus einer Kulturhalle mit Café, Einkaufsladen, Bankfiliale und Arztpraxis „im Herzen“ der Gemeinde Hartenstein. So werde in kurzer Entfernung das Gemeindezentrum mit benachbartem Rathaus, Feuerwehr, Bauhof, Hackschnitzel-Heizanlage, Grundschule, Turnhalle, Sport- und Spielplatz sowie Kindertagesstätte richtungsweisend und dem demographischen Wandel Rechnung tragend erweitert.
Mit vielen Details wird die jetzige Situation dem innovativen baulichen Konzept des Kulinarios gegenübergestellt, so z.B. unzulängliche Ausstattung der Turnhalle für kulturelle Veranstaltungen, bisherige Räume der Arztpraxis können für Kindertagesstätten-Erweiterung genutzt werden, Neugestaltung des Pausenhofs und Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz. Wichtig seien zudem Barrierefreiheit und ein Lärmschutz zur Wohnbebauung „Pfarranger“ hin. Insgesamt gesehen würde ein generationsübergreifendes bauliches Ensemble für Kultur, Genuss und Gesundheit geschaffen.
Etlichen Gemeindebürgern ist allerdings der vorgesehene Standort ein Dorn im Auge. Der Verkehr zu und von diesem neben der Grundschule und gegenüber dem Kindergarten liegenden Areal würde erheblich zunehmen und die Unfallgefahr aus ihrer Sicht drastisch erhöhen, so eines der Gegenargumente. Auch sei das Parkplatzkonzept mit 23 vorgesehenen Stellflächen unzureichend.
Deshalb hatten sich Einwohner aller Altersgruppen und aus den verschiedensten Ortsteilen zusammengetan, um ein Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen; damit sei jedem Gemeindebürger die Möglichkeit gegeben, selbst über die Standortfrage zu entscheiden. Eine konkrete Standort-Alternative wurde jedoch nicht ins Gespräch gebracht. Neben der Frage der Wirtschaftlichkeit verwies die Initiative darauf, dass eine weitere Konkurrenz für die heimische Gastronomie entstehe und dass ihres Wissens die bisherige Einkaufsmöglichkeit im Ort weitergeführt werden könne.
Mit offiziell 241 gesammelten und an den Bürgermeister übergebenen Unterschriften (davon 234 gültig) war die Mindestzahl für ein Bürgerbegehren deutlich überschritten worden. Erforderlich gewesen wären 111 Unterschriften, also zehn Prozent der wahlberechtigten Einwohner. Als Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids legte der Gemeinderat in seiner Maisitzung Sonntag, 19. Juli, fest. Wie üblich, werden in den Orten Hartenstein, Grünreuth und Rupprechtstegen Wahllokale eingerichtet.
Die Frage auf dem Stimmzettel lautet nun: „Befürworten Sie es, dass der Gemeinderatsbeschluss vom 23.04.2015, auf dem Hartplatz- und Spielplatzgelände der Gemeinde Hartenstein einen Einkaufsmarkt mit Kulturhalle zu errichten, aufgehoben wird?“
Die „Ratsinitiative pro Kulinario“ appelliert an die Mitbürger, zuzustimmen, insbesondere weil nach weiterer eingehender Prüfung kein anderer geeigneter Standort gefunden werden konnte. Das Organisationsteam des Bürgerentscheids bittet dagegen um ein „Ja“, da dies eine Möglichkeit sei, aktiv die Gemeindepolitik mitzubestimmen. „Kultur und Einkauf in Hartenstein gerne, aber nicht auf Kosten der Kinder!“ heißt es in deren Flyer.
Was leider in keinem Artikel der HZ zu lesen war: Besteht überhaupt der Bedarf der Errichtung eines Einkaufsmarktes mit Kulturhalle? Dem Leserbrief aus der Hersbrucker Zeitung
zum Artikel vom 26.04.2015 war zu entnehmen, dass der Einkaufsmarkt auch zukünftig zur Verfügung steht. Nun stellt sich die Frage: Darf die Gemeinde einen neuen Einkaufsmarkt
bauen, nur weil der Pächter des bestehenden Marktes zum Jahresende kündigt? In der Bayerischen Gemeindeordnung Art. 87 steht: „Die Gemeinde darf ein Unternehmen im Sinn
von Art. 86 nur errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern, wenn … 4. bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und
wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.“ Doch mit der Verpächterfamilie wurde laut Aussage des Bürgermeisters während der beschließenden Sitzung
im Vorfeld überhaupt nicht gesprochen, ob der Einkaufsmarkt weiter zur Verfügung stehen würde.
Der Stimmzettel ist Hinterhältig Formuliert.
Viele Lesen den gar nicht sondern nur dass auf dem Spielplatz ein Einkaufszentrum gebaut werden soll. Das ist psychologische Manipulation. Kurzum unter dem Mantel der Mitbestimmung wird manipuliert, damit man hinterher behauptet werden kann man hat doch die Einwohner befragt. Pfui Deibel vor solchen Politikern die hier versuchen mit Psychologisch formulierten Stimmzetteln doch noch Ihre Interessen durchzusetzen. Zu Lasten unserer Zukunft. Der Kinder.
An „Beobachter, Lauf“:
Der Text des Stimmzettels wurde nicht von der Politik, sondern von der Bürgerinitiative vorgegeben.
Entgegen den Ausführungen im Kommentarbereich handelt es sich bei dem Bau des Einkaufmarktes mit Kulturhalle in Hartenstein nicht um ein Unternehmen im Sinne der Art. 86 und 87 der Bayerischen Gemeindeordnung. Die bloße Errichtung baulicher Anlagen, die an einen Dritten vermietet oder verpachtet werden sollen und erst von diesem unternehmerisch genutzt werden, ist aus der Sicht der Gemeinde keine Errichtung eines Unternehmens.