NÜRNBERGER LAND — Rund 25 Tafeln rund um den Laufer Marktplatz, die auf die dort geltende Maskenpflicht hinweisen, haben Unbekannte bereits beschädigt. Die Fälle häufen sich.
Die rote Farbe im Schnee am Nürnberger Tor wirkte auf Passanten gestern wie eine große Blutlache. Dabei handelte es sich um rote Farbe, mit der ein Unbekannter eines der Hinweisschilder zur Maskenpflicht beschmiert hat. Auch ein Verkehrszeichen wurde getroffen, es ist aber offensichtlich, welches Schild Ziel des Farbanschlags war. Die Polizei ist informiert, strafrechtlich handelt es sich um eine Sachbeschädigung.
Es ist nicht das erste Mal, dass der Laufer Bauhof eines der insgesamt zwölf Schilder rund um den Marktplatz ersetzen muss. Immer wieder werden sie heruntergerissen oder jemand tritt dagegen, möglicherweise aus Frust über die Maskenpflicht. Zuletzt nahmen die Fälle laut Bauhof zu, rund 25 Schilder mussten bereits ersetzt werden.
Viel Arbeit für Laufer Bauhof
„Es ist unsere Aufgabe, die Schilder immer wieder zu erneuern, wenn sie kaputtgehen“, beschreibt Bauhofmitarbeiter Helmut Kraußer den sprichwörtlichen Kampf gegen Windmühlen. Die Täter verschaffen ihm und seinen Kollegen damit viel Arbeit. Nicht nur müsse man immer wieder neue Schilder bestellen, zählt Bauhofleiter Thomas Bleisteiner auf, auch der Zeitaufwand zum Aufhängen oder Reinigen sei groß. „Doch es bleibt uns nichts anderes übrig, wenn manche Leute gefrustet ihre Wut an den Schildern auslassen“, sagt er.
Die Kommune hängt diese Tafeln zwar auf, allerdings geschehe das im Auftrag und in Absprache mit dem Landratsamt Nürnberger Land, sagt Laufs Bürgermeister Thomas Lang. Es geht dabei auch darum, Menschen, die die Maske vielleicht schlichtweg vergessen würden, vor einem Bußgeld zu bewahren, sagt Bauhofmitarbeiter Kraußer. Denn ein solches droht.
Kraußer und seine Kollegen lassen sich nun immer neue Möglichkeiten einfallen, die insgesamt zwölf Tafeln vor der mutwilligen Zerstörung zu schützen. „Wir haben die Schilder immer wieder modifiziert und bereits alles versucht“, sagt Kraußer. Zunächst habe man sie mit dicken Rohrschellen ausgestattet und später mit Blech verstärkt. Gegen Farbe hilft das aber nicht.
Maskenpflicht seit Anfang Oktober
Die Tafeln befinden sich bereits seit fast drei Monaten an den Zugängen zum Marktplatz. Denn zur Eindämmung der Corona-Pandemie sollte die Kreisverwaltungsbehörde Ende Oktober beschließen, an welchen belebten öffentlichen Plätzen eine Maskenpflicht auch unter freiem Himmel gelten soll, so eine Anordnung des Freistaates.
Das Landratsamt hat daraufhin auf dem Unteren und Oberen Marktplatz – einschließlich Nürnberger und Hersbrucker Tor bis zur Wasserbrücke – die Pflicht zum Tragen ausgewiesen. Auch in Hersbruck müssen in Bereichen des Oberen Marktplatzes Masken getragen werden. Diese Regelung trat am 23. Oktober in Kraft und wurde damals per Amtsblatt bekannt gegeben.
Zwar gab es bereits zu Beginn der Maskenpflicht vereinzelte Beschädigungen, doch in den vergangenen Wochen haben die Fälle zugenommen, heißt es seitens der Stadt. „Man kann natürlich unterschiedlicher Auffassung sein, was die Corona-Maßnahmen betrifft“, sagt Bürgermeister Lang. Viele Bürger würden die Hintergründe dieser Maßnahmen nicht verstehen. „Es gibt dabei sachliche und oft auch unsachliche Diskussionen, aber Sachbeschädigung ist keine Lösung, um seine Meinung zu zeigen“, betont er.
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„Dialog“ mit dem Landratsamt
Unklar ist, wie lange die Maskenpflicht auf dem Marktplatz noch gilt. Lang bestätigt, dass er diesbezüglich „im Dialog“ mit dem Landratsamt steht. Auch der Laufer Stadtrat würde Überlegungen anstellen, wie die Corona-Maßnahmen angepasst werden könnten.
Ursprünglich sollte mit der Maskenpflicht auf belebten öffentlichen Plätzen verhindert werden, dass sich Menschen auch an der frischen Luft zu nahe kommen und sich infizieren. Doch die Sieben-Tage-Inzidenz gerechnet auf 100 000 Einwohner sinkt im Landkreis derzeit. Sie lag gestern bei knapp über 60. Und: Bei den aktuellen Temperaturen und aufgrund der geschlossenen Geschäfte ist die Laufer Innenstadt ohnehin nicht gerade überlaufen.
Die Maskenpflicht aufheben kann das Landratsamt aber erst, wenn die Inzidenz im Landkreis sieben Tage in Folge nicht höher als 50 liegt und eine sinkende Tendenz aufweist, heißt es in der Infektionsschutzverordnung, die das Landratsamt auf Anfrage der Pegnitz-Zeitung anführt.
„So kann die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erleichternde Abweichungen von den Bestimmungen dieser Verordnung durch Allgemeinverfügung zulassen“, zitiert das Landratsamt. Das Wort „kann“ spielt dabei eine große Rolle: Auch bei einer Inzidenz unter 50 könnte der Landkreis weiter auf der Maskenpflicht bestehen – so lange diese gilt, bleiben die Schilder stehen.