Wahlausschuss entscheidet

Bunte Liste scheitert mit Beschwerde gegen die Stadt

Am 15. März sind die Bürger im Landkreis gefragt. | Foto: Daniel Frasch2020/03/Feucht-Wahlschein-NEU-scaled.jpg

LAUF — „Jetzt ist endlich geklärt, was eigentlich von vornherein klar war“, sagt Benjamin Wallner, der Wahlleiter der Stadt Lauf. Damit bezieht er sich auf die Entscheidung des Beschwerdeausschusses der Regierung Mittelfranken, der eine Beschwerde der Bunten Liste gegen die Stadt Lauf als unbegründet zurückgewiesen hat.

Die Bunte Liste hatte – wie mehrfach berichtet – der Kommune vorgeworfen, Bürger zu behindern, die sich im Rathaus in die Unterstützerlisten der Wählergruppen eintragen wollten. So seien Unterschriftswillige vor verschlossener Tür gestanden – trotz angekündigter Sonderöffnungszeiten. Erst wer klopfte, sei eingelassen worden.

Nachdem die erste Beschwerde bereits vom Laufer Wahlausschuss abgewiesen worden war, befasste sich nun in zweiter Instanz auch die Regierung mit dem Sachverhalt. In Ansbach, dem Regierungssitz, prüften drei Mitglieder des Beschwerdeausschusses die Anschuldigungen der Bunten Liste in der zweiten Instanz.

„Ich habe nicht nur eine Stellungnahme dazu abgegeben, sondern auch Bilder vom Eingangsbereich des Rathauses mitgebracht“, so Wahlleiter Wallner zur Pegnitz-Zeitung.

Der Ausschuss entschied, dass sich die Stadt in ihrer Vorgehensweise an das Wahlrecht gehalten habe. So habe es etwa ausreichend Sonderöffnungszeiten gegeben, während denen eintragungswilligen Personen auch Zutritt gewährt worden sei.


Für die Bunte Liste ist das Thema vom Tisch. „Die Regierung hat scheinbar kein Problem damit, dass Leute gehindert werden, ins Rathaus zu gehen. Ich habe dazu nicht mehr viel zu sagen“, so Christine Deutschmann, die als Bürgermeisterkandidatin nominiert war.

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