Schöner Wohnen

Neue Gebäude-Energieausweise ab Mai

Neue Skala von A bis G: Ab Mai 2026 ändern sich die Bewertungsklassen von Energieausweisen. Foto: Adobe Stock #806235760
Neue Skala von A bis G: Ab Mai 2026 ändern sich die Bewertungsklassen von Energieausweisen. Foto: Adobe Stock #8062357602026/01/AdobeStock_806235760.jpg

Der neue EU-weit einheitliche Energieausweis bringt ab Mai einige Änderungen. Die Energieeffizienz wird künftig mit einer Skala von A bis G angezeigt – statt wie bisher von A+ bis H. Klasse A steht dabei ausschließlich für Nullemissionsgebäude. Klasse G bildet die energetisch schlechtesten fünfzehn Prozent des Gebäudebestands ab. Die übrigen Gebäude werden den Klassen B bis F in etwa gleich großen Anteilen zugeordnet.

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Die Einfärbung der Skala bleibt gleich: Grün steht für einen energetisch sehr guten Zustand, rot für ein ungünstiges Gebäude.

Wer muss einen Energieausweis vorlegen?

Ein Energieausweis ist weiterhin verpflichtend bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung und muss bei der ersten Besichtigung vorliegen, schreibt das Informationsprogramm Zukunft Altbau. Auch in Immobilienanzeigen oder auf kostenpflichtigen Internetseiten muss er bereits in Auszügen gezeigt werden. Neu ist: Ab Mai ist ein Energieausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen oder größeren Renovierungen erforderlich. Fehlt er oder enthält er falsche Angaben, droht gemäß Gebäudeenergiegesetz eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

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Die Neuerungen gelten für jeden neu erstellten Energieausweis, also für Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Grundsätzlich zeigen beide anhand der Skala an, wie energieeffizient ein Gebäude ist und nennen Empfehlungen für eine Modernisierung. Sie unterscheiden sich aber bei der Art der Berechnung.

Der Bedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf anhand des baulichen Zustandes und der Heiztechnik. Dafür ist eine Vor-Ort-Analyse durch eine Fachperson nötig. Dies lässt Rückschlüsse auf den energetischen Zustand sowie erwartbare Verbräuche und Kosten zu – unabhängig vom Verbrauchsverhalten.

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Der Verbrauchsausweis ist nutzungsabhängig und zeigt, wie viel Energie die Heizung in drei aufeinanderfolgenden Jahren im Schnitt verbraucht hat.

Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können die Ausweise ausstellen. Der Bedarfsausweis ist zwar teurer, aber aussagekräftiger und in den meisten Fällen – besonders bei Ein- und Zweifamilienhäusern – verpflichtend. In einigen Fällen können Eigentümer aber auch frei wählen, welchen Ausweis sie sich ausstellen lassen. dpa

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