Viele Menschen spüren die Inflation beim Einkaufen: Brot, Gemüse, Milch – alles ist teurer geworden. Doch in diesem Jahr können sich die Menschen in Deutschland auch auf Erleichterungen freuen. Womit Eltern, Rentner, Pflegende, Arbeitnehmer und Bürgergeldempfänger rechnen können, haben Finanzexperten zusammengefasst:
Familien
Für den Anspruch auf Elterngeld ist eine schrittweise Senkung der Einkommensgrenze vorgesehen. Bis Ende März 2024 ändert sich zunächst nichts: Es kann bis dahin auch noch von gutverdienenden Paaren mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 300.000 Euro bezogen werden. Ab April 2024 gilt dann voraussichtlich die Einkommensgrenze von 200.000 Euro, die dann 2025 auf 175.000 Euro abgesenkt werden soll.
Pflege
Pflegegeld und Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege werden um fünf Prozent steigen. Zudem können berufstätige Angehörige Pflegeunterstützungsgeld nicht mehr nur einmal pro Pflegefall, sondern zukünftig jährlich beantragen. Bei einer Heimunterbringung soll sich der Zuschuss zum Eigenanteil an den Pflegekosten ebenfalls erhöhen.
Mindestlohn und Minijobs
Mit der Anhebung des Mindestlohns auf 12,41 Euro pro Stunde, steigt auch die Entgeltgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro im Monat.
Bürgergeld
Weil die Inflation die Lebenshaltungskosten weiter in die Höhe treibt, soll den rund 5,5 Millionen Beziehern von Bürgergeld ab 1. Januar 2024 im Schnitt zwölf Prozent mehr pro Monat aufs Konto überwiesen werden. Die gute Nachricht für Familien: Auch für Kinder und Jugendliche sollen die Sätze steigen.
Rentnerinnen und Rentner
Dem Rentensicherungsbericht der Bundesregierung zufolge können die rund 21 Millionen Ruheständler in Deutschland am 1. Juli 2024 mit einer Rentenerhöhung um 3,5 Prozent rechnen. Gleichzeitig können all jene, die zwischen 2001 und 2018 erstmals Erwerbsminderungsrente bezogen haben, mit einer Erhöhung von bis zu 7,5 Prozent rechnen.
Sparen und Kapitalanlage
Darauf mussten Sparer lange warten: Die Zinsen sind gestiegen und Sparen lohnt sich wieder. „Die Zinsanhebungen der Zentralbanken in 2023 sollten ihren Höhepunkt erreicht haben. Jetzt bietet sich die Chance für Anleger, sich die guten Konditionen auch langfristig zu sichern.
Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Ab dem Jahr 2024 sollen nur noch Heizungen mit einem hohen Verbrauchsanteil erneuerbarer Energien in Häuser eingebaut werden dürfen. Wenn die Voraussetzungen stimmen, können beim Kauf einer klimafreundlichen Heizung bis zu 70 Prozent der Investitionen durch eine Förderung übernommen werden. Vor 2024 eingebaute Heizungen dürfen aber weiterbetrieben und repariert werden. Nach dem 1. Januar 2024 eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 Zug um Zug mehr klimaneutrales Gas oder Öl verwenden.
Quelle: akz-o