Rauchmelderpflicht ab Januar

Denn jede Sekunde zählt

Norbert Thiel zeigt einen einfachen Rauchwarnmelder.
Norbert Thiel zeigt einen einfachen Rauchwarnmelder. | Foto: M. Scholz2017/12/8644741.jpeg

NÜRNBERGER LAND – Ab 1. Januar muss jede Wohnung in Bayern mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Warum das wirklich sein muss und was es dabei zu beachten gibt, darüber sprach die HZ mit Kreisbrandrat Norbert Thiel.

Ab dem neuen Jahr sind Rauchwarnmelder für jeden Pflicht …

Norbert Thiel: Spätestens, am besten jetzt schon. Dabei macht es keinen Unterschied, ob mir die Wohnung gehört oder ob ich Mieter bin. Jeder ist verpflichtet, Rauchwarnmelder zu installieren. Bisher galt das nur für Neubauten.

Warum muss das sein?

Wenn in einer Wohnung, in der jemand schläft, ein Feuer ausbricht, dann schlägt das Gerät Alarm. Deshalb gehören Rauchwarnmelder laut Gesetz in Schlafräume, Kinderzimmer und in die Flure, die dorthin führen. Aber auch für die übrigen Wohnräume kann ich sie nur empfehlen.

Wie viele brauche ich denn davon?

Sie reichen bis zu einem Umkreis von sechs Metern. Bei einem sehr langen Flur oder einem Treppengang über mehrere Ebenen kann es sein, dass mehr nötig sind. Zwischentüren oder abgesetzte Träger, die mehr als 20 Zentimeter in den Raum ragen, müssen auch berücksichtigt werden.

Kann ich dann noch eine Kerze auspusten, im Zimmer eine Zigarette rauchen oder ein Räucherstäbchen abbrennen?

Nichts davon löst einen Melder aus, außer ich lasse den Rauch direkt darunter aufsteigen. Wenn ich allerdings etwas scharf in der Pfanne anbrate, piepst er wahrscheinlich. Dann kann ich ihn einfach per Knopfdruck wieder abstellen. Es geht darum, dass ein Gerät warnt, wenn zum Beispiel der Adventskranz Feuer fängt, weil ich die Kerzen brennen habe lassen. Das kann jedem Menschen mal passieren. Der frühe Alarm rettet definitiv Leben oder verringert Schaden deutlich. Dafür gibt es im Landkreis Nürnberger Land genügend Beispiele.

Gab es ein warnendes Beispiel, bei dem ein Melder Schlimmeres verhindert hätte?

Vor ein paar Jahren ist in Schwaig ein Ehepaar gestorben. Ich glaube, eine Heizdecke war die Ursache für den Brand, der sie im Schlaf überrascht hat. Sie schafften es nicht mehr, sich zu retten. Das wäre nicht passiert, hätten sie einen Rauchwarnmelder gehabt, der sie früher geweckt hätte. Es zählt jede Sekunde.

Wer überwacht die Rauchmelder-Pflicht?

Der Staat kann das nicht leisten. Deshalb sagt der Gesetzgeber, dass die Eigentümer der Wohnung verantwortlich sind. Ein Vermieter kann die Pflicht aber auch auf seine Mieter übertragen.

Was, wenn sich jemand nicht daran hält?

Wenn sich bei einem Brand in einer Wohnung jemand verletzt hat, dann ist ab Januar damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft für ein Strafverfahren ermittelt. Wie Versicherungen damit umgehen, weiß ich nicht genau.

Auf was muss ich beim Kauf der Geräte achten?

Alle, die in Deutschland auf dem Markt sind, haben ein CE-Zeichen und damit die Prüfzulassung. Ich empfehle Melder mit einer Zehnjahresbatterie. Sie sind teurer, aber verlangen weniger Aufwand.

Was kann ich als Privatmann noch für den Brandschutz in meiner Wohnung tun?

Es wäre gut, zu Hause einen Feuerlöscher zu haben.

Das ist keine Pflicht?

Nein, aber wirklich empfehlenswert. Am besten mit Wasserschaum oder einfach Wasser. Das wäre schon in Ordnung. Diese Löscher sind für alle Brände geeignet, außer für Fettbrände. In Mehrfamilienhäusern sollten unbedingt die Flure, also die Rettungswege, frei bleiben. Hier ist der Hauseigentümer in der Pflicht, dafür zu sorgen.

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