Winterdienst

Vorsicht Frost – Welche Pflichten Hauseigentümer haben

Frostig: Ein Mitarbeiter des Bauhofs befreit frühmorgens den Feuchter Marktplatz von Eis und Schnee. | Foto: Herbert Bauer2025/01/BauerHerbert.jpg

FEUCHT – Morgens kurz nach 7 Uhr: Feucht schläft noch – nein, nicht alle. Die Mitarbeiter des Bauhofs sind schon unterwegs, um die Straßen und öffentlichen Gehwege vom Schnee zu befreien und so für die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger sicher zu machen. Auch gewerbliche Winterdienste und der eine oder andere private Grundstücksbesitzer sind schon vor acht Uhr mit Schneeschaufel und Besen aktiv. In Feucht haben die „Vorder- und Hinterlieger“ an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr die Pflicht, Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (zum Beispiel Sand oder Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu streuen oder das Eis zu beseitigen. „Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 21 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.“ db

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