NÜRNBERGER LAND – Ab kommenden Samstag können Schüler und Auszubildende das 365-Euro-Ticket des VGN nutzen. Für umgerechnet einen Euro am Tag lässt sich damit der gesamte Großraum befahren. Die wichtigsten Fragen zum neuen Ticket hat die HZ zusammengefasst.
360 000 Schüler, Auszubildende und weitere Berechtigte im VGN-Großraum dürfen sich freuen: Am Samstag ist der erste mögliche Gültigkeitstag des 365-Euro-Tickets, heißt es in einer Mitteilung des Verkehrsverbunds. Für die meisten Schüler ändert sich nicht viel, andere fallen jedoch durchs Raster.
Wer kann das Ticket nutzen?
Alle Schüler, die bereits ihre Monatswertmarken für ihren Schulweg bekommen, erhalten zum Schuljahresbeginn im September von ihrer Schule das 365-Euro-Ticket. Ebenso können Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr das Ticket nutzen. Auch wer einen Haupt- oder Realschulabschluss an einer Volkshochschule oder anderen Einrichtung nachholt, darf mit dem 365-Euro-Ticket fahren.
Wie bekommt man das Ticket?
In der App „VGN Fahrplan und Tickets“, im Online-Shop des VGN (Ticket wird per Post zugeschickt), an Fahrkartenautomaten, im Bus und in VGN-Kundenbüros. Voraussetzung ist der „Verbundpass Schüler und Auszubildende“.
Für wen gilt das Ticket nicht?
Wer keinen Verbundpass hat, bekommt kein 365-Euro-Ticket.
Wer bezahlt das Ticket?
Bei Kostenfreiheit des Schulwegs bekommen Schüler das 365-Euro-Ticket von der Schule, deren Sachaufwandsträger für die Kosten aufkommt. Bei Grund- und Mittelschulen ist dies die Stadt oder Gemeinde, in der die Einrichtung liegt, bei den anderen öffentlichen weiterführenden Schulen der Landkreis.
Wer muss sein Ticket selbst zahlen?
Selbst zahlen müssen das 365-Euro-Ticket alle Personen mit Schüler- oder Azubistatus, für die auch bislang keine Beförderungspflicht besteht. Dies ist der Fall bei Grundschülern, deren Schulweg kürzer als zwei Kilometer ist, und für Schüler der Jahrgangsstufen fünf bis zehn, deren Schulweg kürzer als drei Kilometer ist. Auch Schüler, die freigestellten Schülerverkehr direkt zur Schule beanspruchen, müssen ihr Ticket selbst zahlen, erklärt Markus Birle, stellvertretender Leiter des Sachgebiets Personennahverkehr am Landratsamt auf Nachfrage der HZ.
Freigestellter Schülerverkehr wird vom Landkreis für Schüler organisiert, die in Ortschaften wohnen, die nicht von einer öffentlichen Linie bedient werden. In diesem Fall müssen Schüler zur nächsten Linie befördert werden. Sollte das nicht möglich sein, erfolgt die Beförderung zur Schule.
Erfolgt jedoch nur eine freigestellte Beförderung zur nächsten Linie, bekommen die Schüler ihre Fahrkarte von der Schule gestellt – und müssen für das 365-Euro-Ticket nichts zahlen und tun. Wer jedoch vom freigestellten Schülerverkehr direkt zur Schule befördert wird, hat keinen Verbundpass und muss folglich das 365-Euro-Ticket selbst bezahlen.
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Wo gilt das Ticket?
Das 365-Euro-Ticket für Schüler und Azubis gilt im gesamten Verkehrsverbund.
Wann gilt das Ticket?
Es gibt keine Ausschlusszeit für das 365-Euro-Ticket. Es gilt rund um die Uhr, jeden Tag, auch in den Schulferien.
Wird das Ticket bei Verlust erstattet?
Das 365-Euro-Ticket ist nicht personalisiert und wird daher bei Verlust nicht ersetzt. Daher der Tipp: Beim Kauf über die VGN-App ist die Fahrkarte als Handyticket gespeichert und kann immer wieder neu heruntergeladen werden.
Wo oder wofür gilt das 365-Euro-Ticket nicht?
Das Ticket gilt nicht in Fernbussen, in zuschlagpflichtigen Zügen wie ICE und Intercity und nicht in der ersten Klasse. Hunde und Fahrräder dürfen ebenfalls nicht mit dem 365-Euro-Ticket befördert werden und brauchen einen extra Fahrschein.