Löschteich der Feuerwehr

Höfener Schwimmbecken braucht eine Badeaufsicht

Die Aufsicht ist für diesen Sommer gesichert. Nach heftigen Diskussionen in der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Höfen kann der zum Schwimmbecken ausgebaute Löschteich wieder benutzt werden. | Foto: Markt Neuhaus2021/06/redwebFFW-H-fen-B.jpg

HÖFEN – Ein von der Feuerwehr eigentlich sehr geschätztes Element – nämlich Wasser – sorgte auf der Jahreshauptversammlung der Höfener Feuerwehr für viel Unmut und eine leidenschaftliche Diskussion. Es ging um die Übernahme der Badeaufsicht beim Höfener Schwimmbecken.

Im November 2020 erklärte der Neuhauser Bürgermeister Josef Springer im Gemeinderat, dass das Höfener Schwimmbecken (Löschteich) ohne Badeaufsicht nicht mehr geöffnet werden kann. Begründung: Anfang 2020 verurteilte ein deutsches Gericht nach dem Tod von drei Kindern in einem gemeindlichen Feuerlöschteich eine Gemeinde auf fahrlässige Tötung aufgrund Unterlassung. Derartige haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen wollte Bürgermeister Springer nicht erleben. Er sei schon dafür, das Bad weiter zu betreiben, allerdings müsse der Betrieb juristisch wasserdicht sein. Man müsse eine Lösung finden, ohne dabei zu viele Kosten zu haben und strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Die Gemeinde könne kein Bad betreiben.

Nur mit Aufsicht

Gutachten und juristische Überprüfungen kamen nach Wochen zu dem Ergebnis: Nur mit einer Aufsicht kann das Schwimmbecken künftig genutzt werden. Für diesen Fall hatte Vorsitzender Florian Kastner in besagter Gemeinderatssitzung bereits signalisiert, dass in der Höfener Dorfgemeinschaft durchaus die Bereitschaft bestünde, sich hier einzubringen.

Nach zwei Dorfversammlungen hatte sich die Höfener Wehr schließlich bereit erklärt, die Aufsicht für das Bad zu übernehmen. Dies stellte der Vorsitzende in der Versammlung zur Diskussion und Abstimmung. Mit ihren Erste-Hilfe-Kenntnissen würden die Feuerwehrleute gute Voraussetzungen dafür mitbringen, erklärte Florian Kastner. Zudem seien die Feuerwehr und der Verein im Rahmen der Aufsicht versichert, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliege.

Nur mit den Eltern

Wer Aufsicht mache, hätte einen Schlüssel für die eingezäunte Anlage. Das Bad müsse auch nicht acht Stunden am Tag geöffnet sein. Das könne auch nur stundenweise sein. Ein Dienstplan werde regeln, wer Aufsicht führe.

Mit der Gemeinde habe der Feuerwehrverein in dieser Sache einen Vertrag abgeschlossen, der problemlos zu jedem Monatsende gekündigt werden könnte. Zunächst werde die Höfener Wehr die Aufsicht versuchsweise nur für diesen Sommer übernehmen; dann werde man weitersehen. In einer Badeordnung werde festgelegt, dass Kinder unter zwölf Jahren das Bad nur mit Begleitung eines Elternteils benutzen dürfen.

Auf diese Informationen ging die Versammlung zunächst gar nicht ein. Nachdem sich die Gemüter bereits über das immer noch nicht realisierte Feuerwehrhaus erregt hatten, kamen Fragen auf, warum Neuhaus sich nicht selbst um alles kümmert. Man könne doch dafür einen Förderverein gründen. Einige Versammlungsteilnehmer betrachteten alles als eine Aktion des Neuhauser Rathauses, die sich allein gegen Höfen richtet.

Lösung mit drei Punkten

Erst als aus der Mitte der Versammlung der Hinweis kam, die Badbesucher kämen zu fast 90 Prozent aus Höfen und es sei für die Kinder die beste Möglichkeit, überhaupt schwimmen zu lernen, konnte Kastner eine Drei-Punkte-Lösung vorschlagen, der die Versammlung mit großer Mehrheit zustimmte.

Grundsätzlich wurde die Bereitschaft erklärt, die Aufsicht des Bads mit der damit verbundenen Verantwortung zu übernehmen. Der vertraglichen Vereinbarung mit der Gemeinde wurde zugestimmt. Bei Bedarf werde man nach diesem „Versuchssommer“ Änderungswünsche anmelden.

Schließlich soll die Beitragsordnung des Vereins geändert werden. Dabei geht es um Aufsichtspersonen, die noch nicht Mitglied im Feuerwehrverein sind. Diese werden als förderndes Mitglied aufgenommen, müssen aber nur einen Mitgliedsbeitrag von zwölf Euro im Jahr statt des vorgesehenen Mindestbeitrags von 50 Euro bezahlen. Diese Mitglieder müssten allerdings einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

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