Lauf – Im Fall der Familie Dramont und ihren Kater Max und Moritz aus Lauf sorgte ein Fehler der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth für einen neuen Schlag in die Magengrube der Tierhalter aus Lauf. Doch es gibt eine gute Nachricht: Gegen Franz Dramont wird kein Strafverfahren wegen Verletzung des Tierschutzrechts eröffnet.
Eigentlich hatten Franz Dramont und sein Sohn Klemens aus Lauf gedacht, sie seien gestraft genug. Mit dem Tod ihres Katers Moritz, der vom Laufer Veterinäramt im Februar eingeschläfert wurde, mit dem drohenden Tierhalteverbot für ihren Kater Max und mit sechs weiteren gerichtlichen Verfahren gegen Polizei und Veterinäramt, alles wegen zwei Katern.
Doch nun hat die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth für eine weitere unerfreuliche Überraschung gesorgt: Das beschlagnahmte Handy von Klemens Dramont ist – entgegen den rechtlichen Vorschriften – vernichtet worden.
Für die Familie Dramont war der Prozess rund um das Handy eigentlich ein Erfolgserlebnis. Denn der Hersbrucker Amtsrichter André Gläßl stellte in der Verhandlung Ende Juni das Verfahren gegen den 58-jährigen Klemens Dramont ein. Dieser hatte im Februar versucht, die Durchsuchung seines Wohnhauses mit dem Smartphone festzuhalten. Ob er wirklich gefilmt hatte, weiß er bis heute nicht, da die Polizei damals sein Handy zu „Beweiszwecken“ beschlagnahmte.
Vernichtung stand im Strafbefehl
Kurze Zeit nach der Durchsuchung ging der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ein, wegen „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.“ Er drehte sich um die möglichen Tonaufnahmen vom Einsatz der Polizisten. Klemens Dramont sollte 2000 Euro Strafe zahlen und sein Handy vernichtet werden.
Doch die Dramonts legten Einspruch ein. Zum Prozess in Hersbruck waren dann Zeugen wie zwei Laufer Polizisten und die Amtstierärztin Sabrina Schütten geladen, doch das einzige Beweismittel – das Handy – hatte die Staatsanwältin nicht mitgebracht. Das machte die Dramonts bereits damals stutzig, denn Klemens Dramont hatte der Polizei Lauf nie die PIN für das Handy genannt. Im Prozess sollte endlich geklärt werden, ob er überhaupt ein Gespräch aufgezeichnet hatte.
Aber dazu kam es nicht, Richter Gläßl stellte das Verfahren auch ohne Handy ein und somit waren sowohl die Geldstrafe als auch die Vernichtung des Handys hinfällig. Zur Freude von Klemens Dramont, der für das Smartphone rund 1500 Euro bezahlt und darauf wichtige berufliche Kontakte für seine Arbeit als selbstständiger Ingenieur gespeichert hatte.
„Eine Herausgabe ist nicht möglich“
Noch im Juni beantragte Rüdiger Pompl, Anwalt der Dramonts, die Herausgabe des Handys bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth – ohne Erfolg. Nach dem vierten Antrag ging bei den Dramonts am 24. August ein knappes Schreiben der Staatsanwaltschaft ein: „Es wird mitgeteilt, dass in Hinblick auf die ursprüngliche Einziehungsentscheidung das Handy bereits vernichtet wurde. Eine Herausgabe ist daher nicht möglich.“
Beim Lesen dieses Schreibens fielen die Dramonts aus allen Wolken. Sie schätzen ihren Umsatzverlust durch die verlorenen Kontakte und somitgeplatzten Aufträge auf rund 25 000 Euro. Doch das ist kaum zu beweisen. Als Schadenersatz, den Pompl nun eingefordert hat, wird wohl nur der geschätzte Wert des Handys bezahlt. „Wenigstens eine Entschuldigung wäre angemessen gewesen“, sagt Franz Dramont.
Laut Antje Gabriels-Gorsolke, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, handle es sich um einen bedauerlichen Fehler bei der Überprüfung des Asservats nach der Verhandlung. Der Zuständige habe die Einstellung des Verfahrens wohl übersehen. Für Pompl ist es wahrscheinlicher, dass das Handy bereits vor Prozessbeginn zerstört wurde. Anders sei das Fehlen des einzigen Beweismittels im Prozess nicht zu erklären.
Ein Teilerfolg für Franz Dramont
In einem weiteren Verfahren gegen Franz Dramont hat das Laufer Veterinäramt das Nachsehen. Am 18. August lehnte die Staatsanwaltschaft die Erhebung einer Anklage ab, nachdem das Amt gegen Franz Dramont Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt hatte.
Doch damit hat sich die Sache nicht erledigt. Die Staatsanwaltschaft stufte Franz Dramonts Weigerung, seinen Kater Moritz im Februar einschläfern zu lassen, als mögliche Ordnungswidrigkeit ein und gab den Fall zurück ans Landratsamt Nürnberger Land. Dieses eröffnete wenige Tage später ein Bußgeldverfahren gegen Dramont, zu dem Rüdiger Pompl bereits eine Stellungnahme an das Amt schickte.
Am morgigen Donnerstag wird Franz Dramont 91 Jahre alt, aber eine wirkliche Freudenstimmung will bei ihm zurzeit nicht aufkommen. Die Vernichtung des Handys war eine weitere Hiobsbotschaft und er hat Angst, dass ihm sein Max doch noch weggenommen wird. „Ich frage mich manchmal, was ich den Menschen angetan habe.“