HERSBRUCK – Ein renitenter Vater, der das von der Schulleitung einkassierte Handy seiner Tochter zurückhaben wollte, ist wegen Hausfriedensbruch vom Amtsgericht Hersbruck verurteilt worden. Er muss eine Geldstrafe bezahlen.
Der Fall ereignete sich im Dezember 2016 in Hersbruck. Eine Schülerin hatte trotz Verbots auf dem Gelände der Grete-Schickedanz-Mittelschule ihr Mobiltelefon benutzt. Dort gilt wie in allen Schulen im Freistaat die Regel: „Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobiltelefon vorübergehend einbehalten werden.“ So steht es im „Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.
Ihr Handy wurde von der Schulleitung einbehalten. Das kommt immer wieder vor, war vor Gericht zu erfahren. Also kein Grund zu großer Aufregung. Diesmal stand am nächsten Tag allerdings der Vater des Mädchens im Sekretariat der Schule und verlangte mit Nachdruck die sofortige Herausgabe des Telefons. Dies lehnte die Schulleiterin Annette Dünzkofer jedoch ab. Sie erklärte ihm, dass es schulintern geregelt sei, eingezogene Handys grundsätzlich nur am darauffolgenden Freitag in der zweiten Pause an ihre Besitzer zurückzugeben. Das sei in einem Elternbrief, den alle Eltern erhalten hätten, kommuniziert worden.
Die Rektorin forderte den 46-jährigen Dachdecker höflich, aber bestimmt auf, das Gebäude zu verlassen. Dem kam der Familienvater aber nicht nach. Damit war laut Staatsanwaltschaft der Tatbestand des Hausfriedensbruchs gegeben. Annette Dünzkofer hatte ein ungutes Gefühl, zumal der Handwerker auch verschiedene Werkzeuge am Hosengürtel trug — sie rief die Polizei. Auch deren Aufforderung, er solle das Gebäude verlassen, kümmerte ihn nicht. Gegenüber der Polizei sagte er: „Ohne das Handy meiner Tochter verlasse ich das Schulhaus nicht.“
Mit Hilfe einer weiteren Streifenbesatzung wurde der Mann dann aus dem Gebäude getragen – ohne besagtes Handy. Vor Gericht machte der Angeklagte keinerlei Angaben. Richter Andrè Gläßl fand im Bundeszentralregister elf Einträge zwischen 1996 und 2016 wegen unterschiedlicher Delikte. Weil er sich widerrechtlich im Haus aufhielt und weil er den Schulfrieden gestört habe, forderte der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Das Urteil des Richters: 60 Tagessätze à 50 Euro und die Übernahme der Gerichtskosten.
Der Vater ist ein Trampeltier, was kann das arme Kind dafür-…