Amtsgericht Hersbruck

Ein Trio und ein Elektroschocker

HERSBERUCK – Sie liebten sich, trennten sich und zogen schließlich wieder gemeinsam von dannen. In der Zwischenzeit soll ein Elektroschocker im Spiel gewesen sein. Deshalb musste sich eine 46-Jährige vor dem Hersbrucker Amtsgericht verantworten.

Schwer zu glauben ist die Geschichte eines Laufer Trios, die Richter André Gläßl zu verhandeln hatte. Im September vergangenen Jahres soll die Angeklagte eine andere Frau mit einem Elektroschocker angegriffen und am Oberschenkel verletzt haben. So steht es in der Anklageschrift.

Das will die Beschuldigte so jedoch nicht stehen lassen: An besagtem Tag im vergangenen August sei sie regelmäßig von ihrem Ex-Freund und seiner weiblichen Bekanntschaft angerufen und aufgefordert worden, vorbeizukommen. Das Duo sei dabei so betrunken und penetrant gewesen, dass sie gegen ein Uhr nachts tatsächlich hinfuhr. Sie habe die Bekannte jedoch auf keinen Fall mit einem Taser angegriffen. Auch den Angaben der Polizei widerspricht sie: Die Beamten vermerkten, dass sie, wie alle anderen Beteiligten, erheblich alkoholisiert gewesen sein soll. Das könne jedoch nicht sein, da sie zu dem Zeitpunkt schwanger gewesen sei.

Wer sagt die Wahrheit?

Die Aussage, die der 38-jährige Ex-Freund im Zeugenstand macht, weicht ebenfalls weit von der bei der Polizei ab. Er gibt an, sich zwei Tage vor dem Tattag von der Angeklagten getrennt zu haben. Daraufhin habe er sich bei der Geschädigten einquartiert und mit jener ordentlich getrunken. Von einer Trennung wollte die Angeklagte jedoch nichts gewusst haben, wirft sie ein. Er sagt dagegen: „Mir kam es so vor, als wollte sie mich loshaben.“ Ob er sie am Tatabend wirklich mit Anrufen genervt habe, weiß er nicht mehr einzuschätzen, räumt jedoch ein, dass es durchaus möglich sei.

Dass seine Ex einen Elektroschocker dabei hatte, weiß er vor Gericht aber ganz genau. So sei er mit der Geschädigten im Bett gelegen, als die Angeklagte ins Schlafzimmer kam, und die im Bett liegende mit dem Taser attackierte. Der Polizei erzählte er davon so gut wie nichts, nicht einmal das Wort „Elektroschocker“ kommt im Bericht der Beamten vor. Doch damit nicht genug: Anstatt dazwischen zu gehen oder die Polizei zu verständigen, zog er mit der Angreiferin, von der er sich ja getrennt haben soll, von dannen und verbrachte den Rest des Abends mit ihr. Wie er sich das erklärt, will der Verteidiger wissen: „Ich war wohl beeindruckt“, meint der 38-Jährige dazu. „Das ist so kurios, das könnte man fast glauben“, wirft die Staatsanwältin ein.

Klarer wird der Sachverhalt auch durch die Aussage der 52-jährigen Geschädigten nicht: Sie sei „angetrunken, aber nicht besoffen“ gewesen, der Polizeibericht vermerkt auch hierzu das Gegenteil. Sie sei von einem Schmerz am Oberschenkel aufgewacht, den sie mit dem Elektroschocker erklärt.

Dann wird es diffus: Zunächst sei sie perplex im Bett liegengeblieben und habe zugesehen, wie der 38-Jährige aus dem Bett neben ihr aufsteht und mit der Person weggeht, die sie gerade verletzt hat. Erst dann sei sie, noch recht ruhig, in ein anderes Zimmer gegangen und habe von dort aus die Polizei verständigt. Von einem Elektroschocker hat sie den Beamten laut Bericht jedoch nichts erzählt.

Seelenruhe unter Strom

Der Verteidiger glaubt ihr nicht und skizziert ihr noch einmal die Geschichte, die sie ihm zu verkaufen versucht: „Sie liegen also im Bett, wachen auf, weil jemand Fremdes Sie mit einem Taser aus dem Schlaf reißt, und schauen erst einmal zu, wie Ihr Bettnachbar mit der Person weggeht?“ Seiner Meinung nach hätte die Zeugin aufspringen, schreien oder zumindest irgendeine Reaktion darauf zeigen müssen, dass sie soeben mit einer Waffe attackiert wurde.

Die Kuriosität will sich der 52-Jährigen nicht erschließen, sie bleibt bei ihrer Version. Der Argumentation des Anwalts hat sie aber nichts entgegenzusetzen. Da die Geschichten kein schlüssiges Bild ergeben, stellt Richter André Gläßl das Verfahren mit Zustimmung aller Beteiligten ein.

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