Steuer, Recht, Versicherung

Erbschaft: Fristen kennen,Steuern klären

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Warum Recht und Steuern beim Erben oft zusammengehören

Nach einem Todesfall stehen Angehörige vor vielen Entscheidungen, und einige Fristen laufen schnell. Wer früh weiß, was zu tun ist, vermeidet Ärger mit Behörden und unnötige Kosten.

Im Erbfall sollten zwei Fragen getrennt betrachtet werden. Das Erbrecht regelt, wer was erbt. Das Erbschaftsteuerrecht regelt, ob und wie viel Steuer anfällt. Ein Rechtsanwalt für Erbrecht unterstützt in der Regel bei Testament, Erbschein, Pflichtteil und Erbengemeinschaft. Ein Steuerberater klärt steuerliche Fragen und hilft bei der Erklärung für das Finanzamt. Viele Fälle brauchen beides.

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Zuerst kommt die Frist. Wer eine Erbschaft ablehnen möchte, etwa weil Schulden den Nachlass übersteigen, muss dies innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Todesfall und davon wissen, dass Sie Erbe sind. Bei einem Bezug zum Ausland kann sie länger sein. Wer eine Erbschaft annimmt, sollte den Vermögenszuwachs, also alles, was man dadurch erhält, zeitnah dem Finanzamt anzeigen. Das muss in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis schriftlich geschehen. Bei eröffneten Testamenten kann diese Pflicht entfallen, sofern kein Grundbesitz dazugehört.

Ob Steuer anfällt, hängt vor allem vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe des Erbes ab: Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder je Elternteil 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Geschwister haben nur 20.000 Euro Freibetrag. Frühere Erbschaften und Schenkungen derselben Person werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von zehn Jahren erfolgt sind. Lebzeitige Schenkungen lassen sich deshalb gezielt planen.

Für das selbst genutzte Familienheim gibt es Sonderregeln. Sie hängen unter anderem vom Verwandtschaftsverhältnis, der Wohnfläche und der Dauer der Selbstnutzung ab. Ehepartner etwa können ein Familienheim unter Voraussetzungen steuerfrei übernehmen, wenn sie es danach selbst bewohnen. Wer ein Haus erbt und dort nicht wohnen bleibt, sollte die Voraussetzungen im Einzelfall prüfen lassen.

Auch Pflichtteilsansprüche unterliegen einer Frist. Sie verjähren in der Regel nach drei Jahren. Der Fristbeginn liegt am Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von der Enterbung erfahren hat. Ein gemeinsamer Blick von Steuerberater und Rechtsanwalt hilft, Fristen, Steuerlast und familiäre Regelungen zusammen zu sehen.

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