NÜRNBERGER LAND – Die Impfzahlen stagnieren und auch der neue Proteinimpfstoff Novavax hat bisher nicht dazu geführt, mehr Menschen zu einem Piks zu bewegen. Doch ab 15. März greift bereits die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Wer sich nicht daran hält, dem droht ein Beschäftigungsverbot, oder Bußgelder. Das Impfzentrum bietet deshalb nun Beratungsgespräche rund um die Impfung.
Von vergangenem Freitag auf vergangenem Dienstag sind im Nürnberger Land von den rund 3000 Dosen Novavax, die im Impfzentrum Nürnberger Land lagern, lediglich 30 verimpft worden. Das teilte der Leitende Impfarzt Dr. Martin Seitz gegenüber der Zeitung „Der Bote“ mit. Auch in anderen mittelfränkischen Landkreisen sehe es nicht besser aus. Novavax, so die Hoffnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums, soll vor allem den zahlreichen ungeimpften Pflegekräften in Bayern die Bedenken nehmen. Bisher lässt sich das aber nicht feststellen. Im Nürnberger Land, so die heutige Meldung des Landratsamts, sind bisher mit allen zur Verfügung stehenden Impfstoffen rund 65 Prozent der Menschen zum ersten Mal und knapp 53 Prozent zum dritten Mal geimpft.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Vor allem für ungeimpfte Pflegekräfte und andere Menschen, die über ihre Arbeit mit gefährdeten Personengruppen zu tun haben, wir die Situation am kommendem Dienstag, 15. März, schwierig. Dann tritt nämlich die einrichtungsbezogene Impflicht in Kraft. Wer in der Arbeit mit vulnerablen Personengruppen zu tun hat, muss ab kommendem Dienstag vorweisen, dass er, oder sie genesen oder geimpft ist. Andernfalls drohen Beschäftigungsverbote und Bußgelder.
Menschen „die an der Wirksamkeit der Impfung zweifeln oder Angst vor Nebenwirkungen haben“, bietet das Impfzentrum Nürnberger Land in Röthenbach und in den Außenstellen deshalb nun Beratungsgespräche an. Eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Unsicherheit nehmen
Personen, die sich bisher noch nicht haben impfen lassen, weil sie verunsichert sind, können sich unverbindlich von den Maltesern und dem BRK beraten lassen. „Die Impfärzt*innen klären gern über Funktionsweise, Wirksamkeit und Risiken und Nebenwirkungen der drei Impfstoffgruppen (mRNA-, Vektor- und proteinbasiert) auf und beantworten individuelle Fragen“, so das Landratsamt.
„Das beste Mittel gegen Zweifel und Ängste ist Wissen. Kommen Sie gern vorbei und sprechen Sie mit uns. Wir werden Sie vorurteilsfrei und nach bestem Wissen und Gewissen beraten. Vielleicht können wir Ihre Sorgen ausräumen“, so Malteser und BRK.
Möglichkeit Entscheidung zu überdenken
Ab 16. März müssten Einrichtungen dem Gesundheitsministerium die ungeimpften Mitarbeiter melden. Ein Bußgeld oder ein Beschäftigungsverbot werde allerdings nicht sofort verhängt, teilte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek Anfang März mit. Zunächst würde das Gesundheitsamt den Impfunwilligen die Möglichkeit einer Beratung geben und die Entscheidung zu überdenken.
Auf das Beratungsangebot folge eine förmliche Aufforderung zur Vorlage der gesetzlich festgelegten Nachweise beim Gesundheitsamt. Bleibt diese weiterhin aus, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. „In letzter Konsequenz – aber nur als Ultima Ratio – kann dann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden“, so das Bayerische Gesundheitsministerium. .